Die CSRD, eine bedeutende EU-Richtlinie, revolutioniert die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und legt detailliertere Standards fest, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu fördern. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der CSRD, ihre Auswirkungen auf Unternehmen und wie diese die Anforderungen erfüllen können, um den steigenden Ansprüchen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern gerecht zu werden. Die zentrale Frage ist, wie Unternehmen die CSRD-Anforderungen effizient umsetzen und gleichzeitig einen Mehrwert aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung generieren können.
Was ist die CSRD und warum ist sie wichtig?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und zu vereinheitlichen. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und führt deutlich umfangreichere und detailliertere Berichtspflichten ein.
Das Hauptziel der CSRD ist es, mehr Transparenz über die ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Auswirkungen (Environmental, Social, Governance – ESG) von Unternehmen zu schaffen. Dies soll Investoren, Kunden, und andere Stakeholder in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern. Die CSRD soll außerdem Greenwashing verhindern, indem sie sicherstellt, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen auf standardisierte und vergleichbare Weise offenlegen.
Im Gegensatz zur NFRD, die nur für große, börsennotierte Unternehmen galt, erweitert die CSRD den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Sie legt auch detailliertere Anforderungen an die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte fest, einschließlich quantitativer Kennzahlen und zukunftsorientierter Informationen. Dies soll sicherstellen, dass die Berichte umfassender, relevanter und zuverlässiger sind. Die CSRD ist somit ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeit und ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.
Weiterführende Quelle: CSRD einfach erklärt » EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (https://positionen.wienenergie.at/wissenshub/einfach-erklaert/europaeische-gesetzgebung/nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd/) — Erläutert die CSRD im Kontext der europäischen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeit.
Für wen gilt die CSRD? – Berichtspflichtige Unternehmen
Die Berichtspflicht gemäß der CSRD betrifft eine breite Palette von Unternehmen. Grundsätzlich gilt die Richtlinie für alle großen Unternehmen und alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.
Konkret bedeutet dies, dass folgende Unternehmen von der CSRD betroffen sind:
- Börsennotierte Unternehmen: Alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind (unabhängig von ihrer Größe), müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
- Große Unternehmen: Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, gelten als groß und sind berichtspflichtig:
- Bilanzsumme: über 25 Millionen Euro
- Umsatzerlöse: über 50 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: über 250
- Bestimmte KMUs: Auch bestimmte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter die CSRD fallen, insbesondere wenn sie börsennotiert sind. Für nicht-börsennotierte KMU gelten vereinfachte Berichtsstandards.
Die Einführung der CSRD erfolgt gestaffelt. Die ersten Unternehmen müssen bereits im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Für andere Unternehmen gelten längere Übergangsfristen. Die genauen Zeitpläne sind wie folgt:
- Ab 2025: Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen.
- Ab 2026: Große Unternehmen, die derzeit nicht unter die NFRD fallen.
- Ab 2027: Börsennotierte KMU, mit der Möglichkeit einer zweijährigen Opt-out-Regelung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Berichtspflicht auch für Tochtergesellschaften von Unternehmen gelten kann, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben, wenn diese Tochtergesellschaften bestimmte Größenkriterien erfüllen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den CSRD-Anforderungen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass sie ihre Berichtspflichten rechtzeitig erfüllen können.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden das Herzstück der CSRD und definieren detailliert, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten müssen. Sie sorgen für eine standardisierte und vergleichbare Berichterstattung, was Investoren und anderen Stakeholdern hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die ESRS sind in zwei Hauptkategorien unterteilt: themenspezifische Standards und branchenspezifische Standards.
Die themenspezifischen Standards gliedern sich in drei Bereiche:
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Umwelt (E): Diese Standards umfassen eine breite Palette von Themen, darunter Klimawandel (ESRS E1), Verschmutzung (ESRS E2), Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3), biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4) sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5). Unternehmen müssen offenlegen, wie ihre Tätigkeiten diese Umweltaspekte beeinflussen und welche Maßnahmen sie ergreifen, um negative Auswirkungen zu minimieren und positive Beiträge zu leisten. Beispielsweise müssen Unternehmen im Rahmen von ESRS E1 ihre Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette (Scope 1, 2 und 3) detailliert ausweisen und ihre Klimaziele darlegen.
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Soziales (S): Die sozialen Standards adressieren Themen wie die eigene Belegschaft (ESRS S1), Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2), betroffene Gemeinschaften (ESRS S3) und Konsumenten und Endnutzer (ESRS S4). Unternehmen müssen über Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichstellung und Inklusion berichten. Ein wichtiger Aspekt ist die Due Diligence, bei der Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf soziale Auswirkungen entlang ihrer Lieferketten nachweisen müssen.
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Governance (G): Die Governance-Standards beziehen sich auf die Unternehmensführung und ‑kontrolle im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Sie umfassen Themen wie Unternehmensethik und ‑kultur (ESRS G1), Risikomanagement und interne Kontrollsysteme (ESRS G2) sowie die Rolle der Unternehmensleitung in Bezug auf Nachhaltigkeit (ESRS G3). Unternehmen müssen darlegen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Entscheidungsfindungsprozesse integriert sind und wie die Unternehmensführung die Rechenschaftspflicht für Nachhaltigkeitsleistungen übernimmt.
Zusätzlich zu den themenspezifischen Standards sind branchenspezifische Standards geplant, die auf die besonderen Herausforderungen und Chancen einzelner Wirtschaftszweige eingehen. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die Berichterstattung für die jeweiligen Branchen relevant und aussagekräftig ist. Die Entwicklung dieser branchenspezifischen Standards ist ein fortlaufender Prozess, der von der Europäischen Kommission und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) vorangetrieben wird. Eine Übersicht über die CSRD-Regeln bietet Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Regeln im Überblick (https://blog.forum-verlag.at/nachhaltigkeitsberichterstattung) des Forum Verlags.
CSRD einfach erklärt: Die wichtigsten Begriffe der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Umsetzung der CSRD erfordert ein Verständnis einiger Schlüsselbegriffe, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung sind:
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Wesentlichkeit: Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Konformität. Sie dient dazu, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, die sowohl für das Unternehmen als auch für seine Stakeholder von Bedeutung sind. Dabei werden zwei Perspektiven berücksichtigt: die finanzielle Wesentlichkeit (Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Performance des Unternehmens?) und die Impact-Wesentlichkeit (Wie beeinflussen die Aktivitäten des Unternehmens Umwelt und Gesellschaft?). Die CSRD fordert eine doppelte Wesentlichkeitsperspektive, was bedeutet, dass Unternehmen sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen ihrer eigenen Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen müssen.
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Due Diligence: Due Diligence bezeichnet die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und zu beheben. Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen darlegen, wie sie diese Sorgfaltspflicht entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen. Dies umfasst die Bewertung von Risiken, die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung und die Berichterstattung über die Ergebnisse dieser Bemühungen.
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Scope 1, 2 und 3 Emissionen: Diese Begriffe beziehen sich auf die Kategorisierung von Treibhausgasemissionen. Scope 1 Emissionen sind direkte Emissionen, die aus Quellen stammen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden (z.B. Emissionen aus Verbrennungsprozessen). Scope 2 Emissionen sind indirekte Emissionen, die aus der Erzeugung von zugekaufter Energie (z.B. Strom, Wärme) entstehen. Scope 3 Emissionen umfassen alle anderen indirekten Emissionen, die in der Wertschöpfungskette des Unternehmens entstehen, sowohl vorgelagert (z.B. Emissionen aus der Produktion von Rohstoffen) als auch nachgelagert (z.B. Emissionen aus der Nutzung verkaufter Produkte). Die CSRD legt einen besonderen Fokus auf die Berichterstattung von Scope 3 Emissionen, da diese oft den größten Anteil am gesamten CO2-Fußabdruck eines Unternehmens ausmachen.
Ein klares Verständnis dieser und weiterer Terminologien ist für die korrekte und umfassende Umsetzung der CSRD unerlässlich.
Herausforderungen und Chancen der CSRD-Implementierung
Die Implementierung der CSRD stellt Unternehmen vor eine Reihe von Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig auch erhebliche Chancen.
Eine der größten Herausforderungen ist die Datenerhebung. Unternehmen müssen eine Vielzahl von Daten zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen sammeln, die oft über verschiedene Abteilungen und Standorte verteilt sind. Dies erfordert die Implementierung robuster Datenerfassungssysteme und ‑prozesse, um die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten zu gewährleisten. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsstrategie ist eine weitere Herausforderung. Unternehmen müssen Nachhaltigkeit nicht nur als Berichtspflicht, sondern als integralen Bestandteil ihres Geschäftsmodells verstehen. Dies erfordert eine Überprüfung der bestehenden Strategien und Prozesse, um sicherzustellen, dass sie mit den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens übereinstimmen. Die Sicherstellung der Datenqualität ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die berichteten Daten müssen nicht nur korrekt und vollständig sein, sondern auch nachvollziehbar und vergleichbar. Dies erfordert die Implementierung von internen Kontrollsystemen und die Durchführung von Audits, um die Datenqualität sicherzustellen.
Trotz dieser Herausforderungen bietet die CSRD-Implementierung auch erhebliche Chancen. Eine verbesserte Nachhaltigkeitsperformance kann zu Kosteneinsparungen, Effizienzsteigerungen und neuen Geschäftsmöglichkeiten führen. Eine stärkere Stakeholder-Beziehung kann das Vertrauen der Kunden, Investoren und Mitarbeiter stärken und die Reputation des Unternehmens verbessern. Eine höhere Wettbewerbsfähigkeit kann durch die Erfüllung der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen erreicht werden. Die CSRD bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit zu positionieren und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einfach erklärt … (https://csr-tools.com/blog/csrd-einfach-erklaert/) erläutert die Bedeutung der CSRD für die Nachhaltigkeit von Unternehmen.
Der Weg zur CSRD-Konformität: Tipps und Best Practices
Um die CSRD-Konformität zu erreichen, sollten Unternehmen systematisch vorgehen. Eine sorgfältige Wesentlichkeitsanalyse ist der erste Schritt. Sie hilft, die relevantesten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, die sowohl für das Unternehmen als auch für seine Stakeholder von Bedeutung sind.
Anschließend ist die Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie entscheidend. Diese sollte klare Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten definieren. Dabei ist es wichtig, Nachhaltigkeitsaspekte in die bestehende Geschäftsstrategie zu integrieren und nicht als separate Initiative zu behandeln.
Die Datenerhebung und ‑verarbeitung stellt eine weitere Herausforderung dar. Unternehmen müssen Prozesse implementieren, um zuverlässige und vergleichbare Daten zu sammeln. Dies erfordert häufig Investitionen in neue Technologien und die Schulung der Mitarbeiter. Die Schulung der Mitarbeiter ist essenziell, um ein Bewusstsein für die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln.
Um eine erfolgreiche CSRD-Implementierung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, Best Practices anderer Unternehmen zu studieren und sich mit Experten auszutauschen. Die frühzeitige Einbindung von Stakeholdern kann ebenfalls dazu beitragen, die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen.
Fazit
Die CSRD ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und eine proaktive Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, können nicht nur ihre Berichtspflichten erfüllen, sondern auch langfristig erfolgreich sein. Die CSRD bietet die Chance, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil des Geschäftsmodells zu verankern und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt zu leisten.
Weiterführende Quellen
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) — Die offizielle Seite des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zur CSRD mit grundlegenden Informationen.
- CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen einfach … — Erläutert die CSRD im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen.