5 AZR 248/23

Das Akten­zei­chen 5 AZR 248/23 bezieht sich auf ein Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 21.08.2024 zur Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall. In die­sem Fall geht es um die Beweis­last­ver­tei­lung bei Zwei­feln an einer Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU-Beschei­ni­gung) durch den Arbeit­ge­ber. Das Gericht hat klar­ge­stellt, dass die AU-Beschei­ni­gung grund­sätz­lich als Beweis für die Arbeits­un­fä­hig­keit gilt, der Arbeit­ge­ber jedoch das Recht hat, die­sen Beweis unter bestimm­ten Umstän­den zu wider­le­gen, wenn kon­kre­te Zwei­fel bestehen.