Das Aktenzeichen 5 AZR 248/23 bezieht sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.08.2024 zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In diesem Fall geht es um die Beweislastverteilung bei Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) durch den Arbeitgeber. Das Gericht hat klargestellt, dass die AU-Bescheinigung grundsätzlich als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit gilt, der Arbeitgeber jedoch das Recht hat, diesen Beweis unter bestimmten Umständen zu widerlegen, wenn konkrete Zweifel bestehen.

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