Abberufung

Abbe­ru­fung bezeich­net die vor­zei­ti­ge Been­di­gung des Man­dats eines Betriebs­rats­mit­glieds durch Wahl der Wäh­ler­be­leg­schaft. Sie erfor­dert wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen und folgt stren­gen ver­fah­rens­recht­li­chen Regeln nach §§ 25, 38 BetrVG. Der Betriebs­rat hat dabei Mit­be­stim­mungs­rech­te bei der Durch­füh­rung.


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    In der heu­ti­gen Arbeits­welt ist die Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on von Men­schen mit Behin­de­run­gen ein zen­tra­les Anlie­gen. Unter­neh­men und öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sind mehr denn je gefor­dert, inklu­si­ve Arbeits­um­ge­bun­gen zu schaf­fen, in denen alle Mit­ar­bei­ter glei­che Chan­cen und Mög­lich­kei­ten haben. Ein Schlüs­sel­ak­teur in die­sem Pro­zess ist der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te. Als gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Posi­ti­on spielt er eine ent­schei­den­de Rol­le…