Abberufung

Die Abbe­ru­fung bezeich­net den Akt, eine Per­son von ihrer Posi­ti­on oder Funk­ti­on zu ent­he­ben. Dies kann bei­spiels­wei­se in einem Unter­neh­men oder in einer poli­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on gesche­hen, wenn die betref­fen­de Per­son ihre Auf­ga­ben nicht mehr erfüllt oder gegen Regeln und Vor­schrif­ten ver­stößt. Die Abbe­ru­fung kann durch eine Ent­schei­dung der zustän­di­gen Auto­ri­tät oder durch eine Abstim­mung der Mit­glie­der erfol­gen.

  • Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

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    Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

    In der heu­ti­gen Arbeits­welt ist die Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on von Men­schen mit Behin­de­run­gen ein zen­tra­les Anlie­gen. Unter­neh­men und öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sind mehr denn je gefor­dert, inklu­si­ve Arbeits­um­ge­bun­gen zu schaf­fen, in denen alle Mit­ar­bei­ter glei­che Chan­cen und Mög­lich­kei­ten haben. Ein Schlüs­sel­ak­teur in die­sem Pro­zess ist der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te. Als gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Posi­ti­on spielt er eine ent­schei­den­de Rol­le…