Abberufung

Die Abbe­ru­fung bezeich­net den Akt, eine Per­son von ihrer Posi­ti­on oder Funk­ti­on zu ent­he­ben. Dies kann bei­spiels­wei­se in einem Unter­neh­men oder in einer poli­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on gesche­hen, wenn die betref­fen­de Per­son ihre Auf­ga­ben nicht mehr erfüllt oder gegen Regeln und Vor­schrif­ten ver­stößt. Die Abbe­ru­fung kann durch eine Ent­schei­dung der zustän­di­gen Auto­ri­tät oder durch eine Abstim­mung der Mit­glie­der erfol­gen.