Abmahnung

Eine Abmah­nung ist eine schrift­li­che Mit­tei­lung oder War­nung, die von einem Arbeit­ge­ber an einen Arbeit­neh­mer oder von einem Gläu­bi­ger an einen Schuld­ner gesen­det wird, um ein Fehl­ver­hal­ten zu rügen. Sie dient dazu, den Emp­fän­ger auf sein Fehl­ver­hal­ten auf­merk­sam zu machen, Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung zu for­dern und mög­li­che Kon­se­quen­zen bei wei­te­rem Fehl­ver­hal­ten auf­zu­zei­gen. Im Arbeits­recht kann eine Abmah­nung Vor­aus­set­zung für eine spä­te­re Kün­di­gung sein, um dem Arbeit­neh­mer die Mög­lich­keit zur Ver­bes­se­rung sei­nes Ver­hal­tens zu geben.