Anhörungsrecht
Das Anhörungsrecht ist ein grundlegendes Recht, das Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in Unternehmen zusteht. Es ermöglicht ihnen, vor Entscheidungen des Arbeitgebers angehört zu werden und ihre Meinung und Argumente einzubringen. Das Anhörungsrecht gewährleistet eine faire und transparente Entscheidungsfindung, indem den Betriebsräten und SBV die Möglichkeit gegeben wird, die Interessen der Arbeitnehmer und Schwerbehinderten zu vertreten und mögliche Auswirkungen auf sie zu berücksichtigen. Es stärkt die Partizipation und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Schwerbehinderten.