Anhörungsrecht

Das Anhö­rungs­recht ist ein grund­le­gen­des Recht, das Betriebs­rä­ten und Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen (SBV) in Unter­neh­men zusteht. Es ermög­licht ihnen, vor Ent­schei­dun­gen des Arbeit­ge­bers ange­hört zu wer­den und ihre Mei­nung und Argu­men­te ein­zu­brin­gen. Das Anhö­rungs­recht gewähr­leis­tet eine fai­re und trans­pa­ren­te Ent­schei­dungs­fin­dung, indem den Betriebs­rä­ten und SBV die Mög­lich­keit gege­ben wird, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer und Schwer­be­hin­der­ten zu ver­tre­ten und mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf sie zu berück­sich­ti­gen. Es stärkt die Par­ti­zi­pa­ti­on und Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern bzw. Schwer­be­hin­der­ten.