Arbeitnehmerähnliche Personen
Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige, die wirtschaftlich abhängig und sozial vergleichbar mit Arbeitnehmern tätig sind – etwa freie Mitarbeitende, die überwiegend nur für einen Auftraggeber arbeiten. Sie genießen bestimmten arbeitsrechtlichen Schutz, etwa bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder im Rahmen der Mitbestimmung. Trotz fehlender Festanstellung gelten sie als besonders schutzbedürftig, weil sie in ihrer Tätigkeit ähnlich weisungsgebunden und dauerhaft eingebunden sind wie reguläre Beschäftigte. Ihre rechtliche Stellung ist ein wichtiger Bestandteil moderner arbeitsrechtlicher Diskussionen, gerade in der digitalen und projektbezogenen Arbeitswelt.