Der Arbeitnehmerbegriff bezeichnet die rechtliche Definition einer Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht und weisungsgebunden gegen Entgelt tätig ist. Ein Arbeitnehmer ist in die Arbeitsorganisation eines Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt dessen Weisungen in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Tätigkeit. Abzugrenzen sind dabei echte Arbeitnehmer von arbeitnehmerähnlichen Personen, die zwar rechtlich selbstständig, aber wirtschaftlich abhängig tätig sind. Der Arbeitnehmerbegriff ist zentral für viele arbeitsrechtliche Regelungen wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch oder Sozialversicherungspflicht.

/
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat eine wegweisende Entschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung verabschiedet. Erfahre, was sich für Betriebsräte, Unternehmen und Beschäftigte jetzt ändert – inklusive aller Hintergründe, Praxistipps und FAQ zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.