Arbeitnehmerbegriff

Der Arbeit­neh­mer­be­griff bezeich­net die recht­li­che Defi­ni­ti­on einer Per­son, die in einem Arbeits­ver­hält­nis steht und wei­sungs­ge­bun­den gegen Ent­gelt tätig ist. Ein Arbeit­neh­mer ist in die Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on eines Arbeit­ge­bers ein­ge­glie­dert und unter­liegt des­sen Wei­sun­gen in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Tätig­keit. Abzu­gren­zen sind dabei ech­te Arbeit­neh­mer von arbeit­neh­mer­ähn­li­chen Per­so­nen, die zwar recht­lich selbst­stän­dig, aber wirt­schaft­lich abhän­gig tätig sind. Der Arbeit­neh­mer­be­griff ist zen­tral für vie­le arbeits­recht­li­che Rege­lun­gen wie Kün­di­gungs­schutz, Urlaubs­an­spruch oder Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht.