Arbeitszeitgesetz

Das Arbeits­zeit­ge­setz regelt die zuläs­si­gen Arbeits­zei­ten und Ruhe­zei­ten für Arbeit­neh­mer und dient dem Schutz der Gesund­heit und der Work-Life-Balan­ce. In Deutsch­land bei­spiels­wei­se legt das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) fest, dass die regel­mä­ßi­ge Arbeits­zeit pro Werk­tag acht Stun­den nicht über­schrei­ten darf, wobei Aus­nah­men unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich sind. Es ent­hält auch Vor­schrif­ten zu Pau­sen, Nacht­ar­beit und Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit. Ver­stö­ße gegen das Arbeits­zeit­ge­setz kön­nen sowohl für den Arbeit­ge­ber als auch für den Arbeit­neh­mer recht­li­che Kon­se­quen­zen haben. Das Gesetz dient als Min­dest­stan­dard und kann durch Tarif­ver­trä­ge oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen in bestimm­ten Gren­zen modi­fi­ziert wer­den, jedoch nicht zum Nach­teil des Arbeit­neh­mers. Es ist ein zen­tra­les Instru­ment zur Gewähr­leis­tung von Arbeits­schutz und fai­ren Arbeits­be­din­gun­gen.