Arbeitszeitreduktion

Die Arbeits­zeit­re­duk­ti­on bezieht sich auf die Ver­rin­ge­rung der regu­lä­ren Arbeits­stun­den, die von Arbeit­neh­mern pro Woche, Monat oder einem ande­ren ver­ein­bar­ten Zeit­raum geleis­tet wer­den. Die­ses Kon­zept kann als Maß­nah­me zur Ver­bes­se­rung der Work-Life-Balan­ce, zur Stei­ge­rung der Arbeits­zu­frie­den­heit und Pro­duk­ti­vi­tät oder als Reak­ti­on auf wirt­schaft­li­che und tech­no­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen imple­men­tiert wer­den. Eine Redu­zie­rung der Arbeits­zeit wird oft in Tarif­ver­hand­lun­gen zwi­schen Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­bern dis­ku­tiert, wobei die Gewerk­schaf­ten in der Regel dar­auf abzie­len, die Arbeits­be­las­tung ohne Ver­lust des Ein­kom­mens zu ver­rin­gern. In man­chen Fäl­len wird die Arbeits­zeit­re­duk­ti­on auch als stra­te­gi­sche Maß­nah­me gegen Arbeits­lo­sig­keit ein­ge­setzt, indem Arbeit auf mehr Per­so­nen ver­teilt wird.