Betriebliche Mitbestimmung
Betriebliche Mitbestimmung bezeichnet die gesetzlich verankerte Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Unternehmen. Sie erfolgt durch gewählte Gremien wie den Betriebsrat, der in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitwirken kann. Grundlage der Mitbestimmung sind das Betriebsverfassungsgesetz für private Unternehmen und das Personalvertretungsrecht für den öffentlichen Dienst. Ziel der betrieblichen Mitbestimmung ist es, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und eine ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu fördern.