Betriebliche Mitbestimmung bezeichnet die gesetzlich verankerte Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Unternehmen. Sie erfolgt durch gewählte Gremien wie den Betriebsrat, der in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitwirken kann. Grundlage der Mitbestimmung sind das Betriebsverfassungsgesetz für private Unternehmen und das Personalvertretungsrecht für den öffentlichen Dienst. Ziel der betrieblichen Mitbestimmung ist es, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und eine ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu fördern.

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Leitfaden zur Betriebsratswahl 2026: Erfahren Sie alles über rechtliche Fristen nach BetrVG, Kandidatengewinnung, Kampagnenplanung und die Wahldurchführung.

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Wie die doppelte Transformation die Mitbestimmung verändert und welche agilen Konzepte die Interessenvertretung stärken.

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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine Betriebsratswahl auch dann gültig ist, wenn weniger Kandidaten zur Verfügung stehen, als die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. In einem Fall, bei dem in einem Betrieb nur drei statt der vorgesehenen sieben Betriebsratsmitglieder gewählt wurden, stellte das Gericht klar, dass ein solcher „kleinerer Betriebsrat“ rechtlich…

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Die moderne Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen, der neue Herausforderungen und Chancen für Unternehmen und ihre Belegschaft mit sich bringt. Hierbei spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle, indem er als Brückenbauer zwischen der Belegschaft und der Unternehmensleitung fungiert. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und durch Mitbestimmungsrechte eine gerechte und…