Betriebsrat und Nachhaltigkeit

Ein Betriebs­rat kann eine ent­schei­den­de Rol­le bei der För­de­rung von Nach­hal­tig­keit im Unter­neh­men spie­len. Er ver­tritt die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ter und kann Initia­ti­ven unter­stüt­zen, die öko­lo­gi­sche, sozia­le und öko­no­mi­sche Nach­hal­tig­keit vor­an­brin­gen. Dazu gehö­ren Maß­nah­men zur Redu­zie­rung des Ener­gie­ver­brauchs, zur För­de­rung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen und zur Ver­bes­se­rung der Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz. Durch die Zusam­men­ar­beit mit dem Manage­ment kann der Betriebs­rat sicher­stel­len, dass Nach­hal­tig­keits­zie­le im Ein­klang mit den Inter­es­sen der Beleg­schaft umge­setzt wer­den. Dies trägt zur lang­fris­ti­gen Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Ver­ant­wor­tung des Unter­neh­mens bei.