Betriebsrat und Nachhaltigkeit

Ein Betriebs­rat kann eine ent­schei­den­de Rol­le bei der För­de­rung von Nach­hal­tig­keit im Unter­neh­men spie­len. Er ver­tritt die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ter und kann Initia­ti­ven unter­stüt­zen, die öko­lo­gi­sche, sozia­le und öko­no­mi­sche Nach­hal­tig­keit vor­an­brin­gen. Dazu gehö­ren Maß­nah­men zur Redu­zie­rung des Ener­gie­ver­brauchs, zur För­de­rung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen und zur Ver­bes­se­rung der Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz. Durch die Zusam­men­ar­beit mit dem Manage­ment kann der Betriebs­rat sicher­stel­len, dass Nach­hal­tig­keits­zie­le im Ein­klang mit den Inter­es­sen der Beleg­schaft umge­setzt wer­den. Dies trägt zur lang­fris­ti­gen Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Ver­ant­wor­tung des Unter­neh­mens bei.

  • Partnerschaft für den Planeten: Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Unternehmensführung für mehr Nachhaltigkeit

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    Partnerschaft für den Planeten: Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Unternehmensführung für mehr Nachhaltigkeit

    Die Zukunfts­fä­hig­keit von Unter­neh­men ist heu­te untrenn­bar mit Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­schutz ver­bun­den. Ange­sichts glo­ba­ler Her­aus­for­de­run­gen sind inno­va­ti­ve Ansät­ze gefragt, die öko­no­mi­sche Sta­bi­li­tät mit öko­lo­gi­scher Ver­ant­wor­tung und sozia­ler Gerech­tig­keit ver­knüp­fen. Dabei kommt den Betriebs­rä­ten eine zen­tra­le Rol­le zu, den sozi­al­ver­träg­li­chen Wan­del mit­zu­ge­stal­ten und vor­an­zu­trei­ben. Die­ser Arti­kel zielt dar­auf ab, die Syn­er­gien zwi­schen einer weit­sich­ti­gen Unter­neh­mens­füh­rung und…