Die Betriebsratsgründung bezeichnet den gesetzlich geregelten Vorgang, mit dem Beschäftigte in einem Unternehmen einen Betriebsrat ins Leben rufen. Dazu braucht es mindestens fünf ständig beschäftigte Arbeitnehmer, von denen drei eine Wahlversammlung einleiten können. Der Ablauf richtet sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und beginnt mit der Bestellung eines Wahlvorstandes, der die Wahl organisiert. Ziel ist es, Mitbestimmungsrechte zu etablieren und die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber wirksam zu vertreten.

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Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat eine wegweisende Entschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung verabschiedet. Erfahre, was sich für Betriebsräte, Unternehmen und Beschäftigte jetzt ändert – inklusive aller Hintergründe, Praxistipps und FAQ zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.