Betriebsratsgründung
Die Betriebsratsgründung bezeichnet den gesetzlich geregelten Vorgang, mit dem Beschäftigte in einem Unternehmen einen Betriebsrat ins Leben rufen. Dazu braucht es mindestens fünf ständig beschäftigte Arbeitnehmer, von denen drei eine Wahlversammlung einleiten können. Der Ablauf richtet sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und beginnt mit der Bestellung eines Wahlvorstandes, der die Wahl organisiert. Ziel ist es, Mitbestimmungsrechte zu etablieren und die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber wirksam zu vertreten.