Betriebsratsgründung

Die Betriebs­rats­grün­dung bezeich­net den gesetz­lich gere­gel­ten Vor­gang, mit dem Beschäf­tig­te in einem Unter­neh­men einen Betriebs­rat ins Leben rufen. Dazu braucht es min­des­tens fünf stän­dig beschäf­tig­te Arbeit­neh­mer, von denen drei eine Wahl­ver­samm­lung ein­lei­ten kön­nen. Der Ablauf rich­tet sich nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz und beginnt mit der Bestel­lung eines Wahl­vor­stan­des, der die Wahl orga­ni­siert. Ziel ist es, Mit­be­stim­mungs­rech­te zu eta­blie­ren und die Inter­es­sen der Beleg­schaft gegen­über dem Arbeit­ge­ber wirk­sam zu ver­tre­ten.