Betriebsratsrechte
Betriebsratsrechte sind die gesetzlichen Befugnisse, die dem Betriebsrat zur Durchsetzung der Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zustehen. Dazu zählen Informationsrechte, Mitbestimmungsrechte sowie Beratungs- und Vorschlagsrechte. In bestimmten Fällen besitzt der Betriebsrat auch ein Zustimmungsverweigerungsrecht, etwa bei personellen Einzelmaßnahmen. Diese Rechte sichern die demokratische Mitwirkung und stärken die Rolle der Beschäftigten im betrieblichen Alltag.