Betriebsratsrechte

Betriebs­rats­rech­te sind die gesetz­li­chen Befug­nis­se, die dem Betriebs­rat zur Durch­set­zung der Inter­es­sen der Beleg­schaft gegen­über dem Arbeit­ge­ber zuste­hen. Dazu zäh­len Infor­ma­ti­ons­rech­te, Mit­be­stim­mungs­rech­te sowie Bera­tungs- und Vor­schlags­rech­te. In bestimm­ten Fäl­len besitzt der Betriebs­rat auch ein Zustim­mungs­ver­wei­ge­rungs­recht, etwa bei per­so­nel­len Ein­zel­maß­nah­men. Die­se Rech­te sichern die demo­kra­ti­sche Mit­wir­kung und stär­ken die Rol­le der Beschäf­tig­ten im betrieb­li­chen All­tag.