Betriebsratswahl digital

Die digi­ta­le Betriebs­rats­wahl bezeich­net ein Wahl­ver­fah­ren, bei dem die Stimm­ab­ga­be über ein siche­res, zer­ti­fi­zier­tes Online-Sys­tem erfolgt – ergän­zend oder alter­na­tiv zur Urnen- und Brief­wahl. Sie ermög­licht es wahl­be­rech­tig­ten Beschäf­tig­ten, ihre Stim­me elek­tro­nisch abzu­ge­ben, etwa per Com­pu­ter, Tablet oder Smart­phone. Vor­aus­set­zung ist eine gesetz­li­che Grund­la­ge, die die Ein­hal­tung der Wahl­grund­sät­ze (geheim, frei, unmit­tel­bar, gleich und all­ge­mein) sowie hohe IT-Sicher­heits- und Daten­schutz­stan­dards gewähr­leis­tet. Ziel ist es, die Betei­li­gung an der Wahl zu erleich­tern und den orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wand zu ver­rin­gern.


  • Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

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    Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

    § 18b BetrVG soll erstmals die optionale Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2026 ermöglichen. Die digitale Wahl soll nur bei Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie mit zertifizierter Software zulässig. Ziel ist ein Pilotprojekt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung.