Betriebsratswahl digital

Die digi­ta­le Betriebs­rats­wahl bezeich­net ein Wahl­ver­fah­ren, bei dem die Stimm­ab­ga­be über ein siche­res, zer­ti­fi­zier­tes Online-Sys­tem erfolgt – ergän­zend oder alter­na­tiv zur Urnen- und Brief­wahl. Sie ermög­licht es wahl­be­rech­tig­ten Beschäf­tig­ten, ihre Stim­me elek­tro­nisch abzu­ge­ben, etwa per Com­pu­ter, Tablet oder Smart­phone. Vor­aus­set­zung ist eine gesetz­li­che Grund­la­ge, die die Ein­hal­tung der Wahl­grund­sät­ze (geheim, frei, unmit­tel­bar, gleich und all­ge­mein) sowie hohe IT-Sicher­heits- und Daten­schutz­stan­dards gewähr­leis­tet. Ziel ist es, die Betei­li­gung an der Wahl zu erleich­tern und den orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wand zu ver­rin­gern.

  • § 18b BetrVG: Die Betriebs­rats­wahl wird digi­tal – was 2026 wich­tig wird

    /

    § 18b BetrVG: Die Betriebs­rats­wahl wird digi­tal – was 2026 wich­tig wird

    Die Digi­ta­li­sie­rung erfasst immer mehr Berei­che des Arbeits­le­bens – nun erreicht sie auch die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung. Mit der Ein­füh­rung des neu­en § 18b BetrVG erlaubt der Gesetz­ge­ber erst­mals eine Online-Stimm­ab­ga­be bei Betriebs­rats­wah­len. Die Rege­lung gilt aus­schließ­lich für die tur­nus­ge­mä­ße Wahl­pe­ri­ode im Jahr 2026 und stellt einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung moder­ner Mit­be­stim­mungs­ver­fah­ren dar. Gleich­zei­tig wirft sie…