Die digitale Betriebsratswahl bezeichnet ein Wahlverfahren, bei dem die Stimmabgabe über ein sicheres, zertifiziertes Online-System erfolgt – ergänzend oder alternativ zur Urnen- und Briefwahl. Sie ermöglicht es wahlberechtigten Beschäftigten, ihre Stimme elektronisch abzugeben, etwa per Computer, Tablet oder Smartphone. Voraussetzung ist eine gesetzliche Grundlage, die die Einhaltung der Wahlgrundsätze (geheim, frei, unmittelbar, gleich und allgemein) sowie hohe IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards gewährleistet. Ziel ist es, die Beteiligung an der Wahl zu erleichtern und den organisatorischen Aufwand zu verringern.

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§ 18b BetrVG soll erstmals die optionale Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2026 ermöglichen. Die digitale Wahl soll nur bei Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie mit zertifizierter Software zulässig. Ziel ist ein Pilotprojekt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung.