Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind vertragliche Regelungen im öffentlichen Dienst, die zwischen der Dienststellenleitung und der Personalvertretung, oft einem Personalrat, geschlossen werden. Sie dienen der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufen, die nicht bereits durch Gesetze, Tarifverträge oder Einzelarbeitsverträge festgelegt sind. Themen können beispielsweise Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsschutz oder die Nutzung von Informationstechnologie sein. Dienstvereinbarungen sind in der Regel nur für die jeweilige Dienststelle gültig, für die sie abgeschlossen wurden, und sie sind ein wichtiges Instrument der betrieblichen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Sie ermöglichen eine flexible Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten der jeweiligen Dienststelle.


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    Die Rollen von Betriebsrat, Personalrat und Gewerkschaft im Arbeitsrecht

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