Dienstvereinbarungen

Dienst­ver­ein­ba­run­gen sind ver­trag­li­che Rege­lun­gen im öffent­li­chen Dienst, die zwi­schen der Dienst­stel­len­lei­tung und der Per­so­nal­ver­tre­tung, oft einem Per­so­nal­rat, geschlos­sen wer­den. Sie die­nen der Aus­ge­stal­tung von Arbeits­be­din­gun­gen und betrieb­li­chen Abläu­fen, die nicht bereits durch Geset­ze, Tarif­ver­trä­ge oder Ein­zel­ar­beits­ver­trä­ge fest­ge­legt sind. The­men kön­nen bei­spiels­wei­se Arbeits­zeit­mo­del­le, Gesund­heits­schutz oder die Nut­zung von Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie sein. Dienst­ver­ein­ba­run­gen sind in der Regel nur für die jewei­li­ge Dienst­stel­le gül­tig, für die sie abge­schlos­sen wur­den, und sie sind ein wich­ti­ges Instru­ment der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung im öffent­li­chen Dienst. Sie ermög­li­chen eine fle­xi­ble Anpas­sung an die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Gege­ben­hei­ten der jewei­li­gen Dienst­stel­le.

  • Die Rol­len von Betriebs­rat, Per­so­nal­rat und Gewerk­schaft im Arbeits­recht

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    Die Rol­len von Betriebs­rat, Per­so­nal­rat und Gewerk­schaft im Arbeits­recht

    In der Arbeits­welt gibt es ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen und Gre­mi­en, die sich für die Rech­te und Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ein­set­zen. Dazu gehö­ren Betriebs­rä­te, Per­so­nal­rä­te und Gewerk­schaf­ten. Obwohl sie alle das gemein­sa­me Ziel haben, die Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern und die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen, unter­schei­den sie sich in ihrer Struk­tur, ihren Auf­ga­ben und ihrer Arbeits­wei­se. In…