Dienstvereinbarungen

Dienst­ver­ein­ba­run­gen sind ver­trag­li­che Rege­lun­gen im öffent­li­chen Dienst, die zwi­schen der Dienst­stel­len­lei­tung und der Per­so­nal­ver­tre­tung, oft einem Per­so­nal­rat, geschlos­sen wer­den. Sie die­nen der Aus­ge­stal­tung von Arbeits­be­din­gun­gen und betrieb­li­chen Abläu­fen, die nicht bereits durch Geset­ze, Tarif­ver­trä­ge oder Ein­zel­ar­beits­ver­trä­ge fest­ge­legt sind. The­men kön­nen bei­spiels­wei­se Arbeits­zeit­mo­del­le, Gesund­heits­schutz oder die Nut­zung von Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie sein. Dienst­ver­ein­ba­run­gen sind in der Regel nur für die jewei­li­ge Dienst­stel­le gül­tig, für die sie abge­schlos­sen wur­den, und sie sind ein wich­ti­ges Instru­ment der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung im öffent­li­chen Dienst. Sie ermög­li­chen eine fle­xi­ble Anpas­sung an die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Gege­ben­hei­ten der jewei­li­gen Dienst­stel­le.