Die Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzliche Pflicht eines Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer auch dann weiterzuzahlen, wenn dieser infolge von Krankheit arbeitsunfähig ist oder aufgrund eines gesetzlichen Feiertags nicht arbeiten kann. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), welches den Einkommensschutz für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende gleichermaßen sicherstellt. Im Krankheitsfall besteht der Anspruch in der Regel für eine Dauer von bis zu sechs Wochen in Höhe von 100 Prozent des Bruttoarbeitsgeldes, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht.

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