Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Das Ent­gelt­fort­zah­lungs­ge­setz (EFZG) regelt in Deutsch­land den gesetz­li­chen Anspruch von Arbeit­neh­mern auf die Wei­ter­zah­lung ihres Arbeits­ent­gelts im Krank­heits­fall sowie an gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen. Es ver­pflich­tet Arbeit­ge­ber dazu, bei einer unver­schul­de­ten Arbeits­un­fä­hig­keit infol­ge von Krank­heit den vol­len Lohn für einen Zeit­raum von bis zu sechs Wochen fort­zu­zah­len. Ziel des Geset­zes ist die sozia­le Absi­che­rung der Beschäf­tig­ten, damit die­se bei vor­über­ge­hen­der Krank­heit kei­ne unmit­tel­ba­ren finan­zi­el­len Ein­bu­ßen erlei­den. Der Anspruch auf die Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall ent­steht dabei in der Regel erst nach einer vier­wö­chi­gen unun­ter­bro­che­nen Dau­er des Arbeits­ver­hält­nis­ses.