Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt in Deutschland den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf die Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts im Krankheitsfall sowie an gesetzlichen Feiertagen. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit den vollen Lohn für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Ziel des Gesetzes ist die soziale Absicherung der Beschäftigten, damit diese bei vorübergehender Krankheit keine unmittelbaren finanziellen Einbußen erleiden. Der Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht dabei in der Regel erst nach einer vierwöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses.

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