EU-Recht

Das EU-Recht umfasst die Gesamt­heit der Rechts­nor­men, die auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on erlas­sen wer­den und die recht­li­che Ord­nung inner­halb die­ser Orga­ni­sa­ti­on regeln. Es wird als über­staat­li­ches Recht betrach­tet, das ver­schie­de­ne recht­li­che Ord­nun­gen mit­ein­an­der ver­bin­det und einen wich­ti­gen Bestand­teil des euro­päi­schen Eini­gungs­pro­zes­ses dar­stellt. Die Rechts­ord­nung der EU unter­teilt sich in Pri­mär­recht, das aus Ver­trä­gen besteht, und Sekun­där­recht, das aus die­sen abge­lei­tet ist. Die Dok­trin des Vor­rangs des EU-Rechts gewähr­leis­tet, dass das EU-Recht gegen­über natio­na­lem Recht der Mit­glied­staa­ten Vor­rang hat.