EU-Recht

Das EU-Recht umfasst die Gesamt­heit der Rechts­nor­men, die auf Ebe­ne der Euro­päi­schen Uni­on erlas­sen wer­den und die recht­li­che Ord­nung inner­halb die­ser Orga­ni­sa­ti­on regeln. Es wird als über­staat­li­ches Recht betrach­tet, das ver­schie­de­ne recht­li­che Ord­nun­gen mit­ein­an­der ver­bin­det und einen wich­ti­gen Bestand­teil des euro­päi­schen Eini­gungs­pro­zes­ses dar­stellt. Die Rechts­ord­nung der EU unter­teilt sich in Pri­mär­recht, das aus Ver­trä­gen besteht, und Sekun­där­recht, das aus die­sen abge­lei­tet ist. Die Dok­trin des Vor­rangs des EU-Rechts gewähr­leis­tet, dass das EU-Recht gegen­über natio­na­lem Recht der Mit­glied­staa­ten Vor­rang hat.

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    Normenpyramide im Arbeitsrecht

    Die Nor­men­py­ra­mi­de im Arbeits­recht ist ein ent­schei­den­des Modell, das die Hier­ar­chie der Rechts­quel­len inner­halb des deut­schen Arbeits­rechts struk­tu­riert. Sie ver­an­schau­licht, wie ver­schie­de­ne Rechts­nor­men zuein­an­der in Bezie­hung ste­hen und wel­che Nor­men in einem Rechts­kon­flikt Vor­rang haben. Für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ist das Ver­ständ­nis die­ser Hier­ar­chie von gro­ßer Bedeu­tung, da sie somit die gel­ten­den Vor­schrif­ten und deren…