EU-Recht
Das EU-Recht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die auf Ebene der Europäischen Union erlassen werden und die rechtliche Ordnung innerhalb dieser Organisation regeln. Es wird als überstaatliches Recht betrachtet, das verschiedene rechtliche Ordnungen miteinander verbindet und einen wichtigen Bestandteil des europäischen Einigungsprozesses darstellt. Die Rechtsordnung der EU unterteilt sich in Primärrecht, das aus Verträgen besteht, und Sekundärrecht, das aus diesen abgeleitet ist. Die Doktrin des Vorrangs des EU-Rechts gewährleistet, dass das EU-Recht gegenüber nationalem Recht der Mitgliedstaaten Vorrang hat.