EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxo­no­mie-Ver­ord­nung ist ein Rechts­akt der Euro­päi­schen Uni­on, der ein ein­heit­li­ches Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem für nach­hal­ti­ge Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten ein­führt. Sie soll dazu die­nen, Inves­to­ren und Unter­neh­men bei der Iden­ti­fi­zie­rung von öko­lo­gisch nach­hal­ti­gen Pro­jek­ten zu unter­stüt­zen und grü­nes Wachs­tum zu för­dern. Die Ver­ord­nung legt Kri­te­ri­en fest, anhand derer bestimmt wird, ob eine wirt­schaft­li­che Akti­vi­tät als öko­lo­gisch nach­hal­tig ein­ge­stuft wer­den kann. Sie ist Teil der EU-Stra­te­gie zur För­de­rung einer nach­hal­ti­gen Finan­zie­rung.

  • Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: Eine Agen­da für die Zukunft

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    Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: Eine Agen­da für die Zukunft

    In der moder­nen Arbeits­welt hat Nach­hal­tig­keit einen fes­ten Platz ein­ge­nom­men und ist weit mehr als nur ein Trend­be­griff. Sie ist zu einem inte­gra­len Bestand­teil der Unter­neh­mens­kul­tur und ‑stra­te­gie gewor­den. Stake­hol­der, von Inves­to­ren bis hin zu Kun­den und Mit­ar­bei­tern, for­dern zuneh­mend nach­hal­ti­ge Prak­ti­ken und Trans­pa­renz. Gesetz­li­che Anfor­de­run­gen, wie das Lie­fer­ket­ten­ge­setz, set­zen Unter­neh­men zusätz­lich unter Druck, nach­hal­ti­ge…