EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einführt. Sie soll dazu dienen, Investoren und Unternehmen bei der Identifizierung von ökologisch nachhaltigen Projekten zu unterstützen und grünes Wachstum zu fördern. Die Verordnung legt Kriterien fest, anhand derer bestimmt wird, ob eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Sie ist Teil der EU-Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Finanzierung.


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    Nachhaltigkeit und Betriebsrat: Eine Agenda für die Zukunft

    In der modernen Arbeitswelt hat Nachhaltigkeit einen festen Platz eingenommen und ist weit mehr als nur ein Trendbegriff. Sie ist zu einem integralen Bestandteil der Unternehmenskultur und -strategie geworden. Stakeholder, von Investoren bis hin zu Kunden und Mitarbeitern, fordern zunehmend nachhaltige Praktiken und Transparenz. Gesetzliche Anforderungen, wie das Lieferkettengesetz, setzen Unternehmen zusätzlich unter Druck, nachhaltige…