EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einführt. Sie soll dazu dienen, Investoren und Unternehmen bei der Identifizierung von ökologisch nachhaltigen Projekten zu unterstützen und grünes Wachstum zu fördern. Die Verordnung legt Kriterien fest, anhand derer bestimmt wird, ob eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Sie ist Teil der EU-Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Finanzierung.