EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxo­no­mie-Ver­ord­nung ist ein Rechts­akt der Euro­päi­schen Uni­on, der ein ein­heit­li­ches Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem für nach­hal­ti­ge Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten ein­führt. Sie soll dazu die­nen, Inves­to­ren und Unter­neh­men bei der Iden­ti­fi­zie­rung von öko­lo­gisch nach­hal­ti­gen Pro­jek­ten zu unter­stüt­zen und grü­nes Wachs­tum zu för­dern. Die Ver­ord­nung legt Kri­te­ri­en fest, anhand derer bestimmt wird, ob eine wirt­schaft­li­che Akti­vi­tät als öko­lo­gisch nach­hal­tig ein­ge­stuft wer­den kann. Sie ist Teil der EU-Stra­te­gie zur För­de­rung einer nach­hal­ti­gen Finan­zie­rung.