Externe Institutionen

Exter­ne Insti­tu­tio­nen sind Orga­ni­sa­tio­nen oder Ein­rich­tun­gen, die außer­halb einer bestimm­ten Grup­pe oder Orga­ni­sa­ti­on exis­tie­ren. Sie kön­nen ver­schie­de­ne For­men anneh­men, wie zum Bei­spiel Regie­rungs­be­hör­den, Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen oder Unter­neh­men. Exter­ne Insti­tu­tio­nen kön­nen eine wich­ti­ge Rol­le bei der Bereit­stel­lung von Res­sour­cen, Dienst­leis­tun­gen oder Infor­ma­tio­nen spie­len und kön­nen auch als Kon­troll­in­stanz oder Part­ner für eine bestimm­te Grup­pe oder Orga­ni­sa­ti­on fun­gie­ren.

  • Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

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    Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

    In der heu­ti­gen Arbeits­welt ist die Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on von Men­schen mit Behin­de­run­gen ein zen­tra­les Anlie­gen. Unter­neh­men und öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sind mehr denn je gefor­dert, inklu­si­ve Arbeits­um­ge­bun­gen zu schaf­fen, in denen alle Mit­ar­bei­ter glei­che Chan­cen und Mög­lich­kei­ten haben. Ein Schlüs­sel­ak­teur in die­sem Pro­zess ist der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te. Als gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Posi­ti­on spielt er eine ent­schei­den­de Rol­le…