Fragerecht des Arbeitgebers

Das Fra­ge­recht des Arbeit­ge­bers beschreibt sein Recht, im Rah­men eines Bewer­bungs­ver­fah­rens oder bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­ses Fra­gen zu stel­len, die für die Aus­übung der Tätig­keit rele­vant sind. Es ist jedoch begrenzt durch das Per­sön­lich­keits­recht des Arbeit­neh­mers – nur Fra­gen mit berech­tig­tem, schutz­wür­di­gem Inter­es­se sind zuläs­sig. Dazu zäh­len etwa Fra­gen zu Qua­li­fi­ka­ti­on, Berufs­er­fah­rung oder Ver­füg­bar­keit. Unzu­läs­si­ge Fra­gen, etwa zu Schwan­ger­schaft, Reli­gi­on oder sexu­el­ler Ori­en­tie­rung, dür­fen falsch beant­wor­tet wer­den, ohne recht­li­che Nach­tei­le.