Fragerecht des Arbeitgebers
Das Fragerecht des Arbeitgebers beschreibt sein Recht, im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens oder bestehenden Arbeitsverhältnisses Fragen zu stellen, die für die Ausübung der Tätigkeit relevant sind. Es ist jedoch begrenzt durch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers – nur Fragen mit berechtigtem, schutzwürdigem Interesse sind zulässig. Dazu zählen etwa Fragen zu Qualifikation, Berufserfahrung oder Verfügbarkeit. Unzulässige Fragen, etwa zu Schwangerschaft, Religion oder sexueller Orientierung, dürfen falsch beantwortet werden, ohne rechtliche Nachteile.