Geschlechterquote

Die Geschlech­ter­quo­te bezieht sich auf den Anteil von Frau­en und Män­nern in bestimm­ten Berei­chen, ins­be­son­de­re in Füh­rungs­po­si­tio­nen oder in bestimm­ten Beru­fen. Sie soll sicher­stel­len, dass bei­de Geschlech­ter glei­che Chan­cen und Reprä­sen­ta­ti­on haben. Die Geschlech­ter­quo­te kann ent­we­der gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sein oder von Unter­neh­men oder Orga­ni­sa­tio­nen frei­wil­lig umge­setzt wer­den. Sie ist ein Instru­ment zur För­de­rung der Gleich­stel­lung der Geschlech­ter und zur Über­win­dung von geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung.

  • Frau­en im Betriebs­rat: Die trei­ben­de Kraft hin­ter der Gleich­stel­lung in Unter­neh­men

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    Frau­en im Betriebs­rat: Die trei­ben­de Kraft hin­ter der Gleich­stel­lung in Unter­neh­men

    In der moder­nen Arbeits­welt spielt die Gleich­stel­lung der Geschlech­ter eine immer wich­ti­ge­re Rol­le. Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen erken­nen zuneh­mend, dass eine aus­ge­wo­ge­ne Geschlech­ter­re­prä­sen­ta­ti­on nicht nur ein Zei­chen von Fair­ness und Gerech­tig­keit ist, son­dern auch zu bes­se­ren Ent­schei­dun­gen, inno­va­ti­ve­ren Lösun­gen und letzt­lich zu einem stär­ke­ren Betrieb führt. Eine Schlüs­sel­po­si­ti­on in die­sem Pro­zess nimmt der Betriebs­rat ein, der…