Geschlechterquote

Die Geschlech­ter­quo­te bezieht sich auf den Anteil von Frau­en und Män­nern in bestimm­ten Berei­chen, ins­be­son­de­re in Füh­rungs­po­si­tio­nen oder in bestimm­ten Beru­fen. Sie soll sicher­stel­len, dass bei­de Geschlech­ter glei­che Chan­cen und Reprä­sen­ta­ti­on haben. Die Geschlech­ter­quo­te kann ent­we­der gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sein oder von Unter­neh­men oder Orga­ni­sa­tio­nen frei­wil­lig umge­setzt wer­den. Sie ist ein Instru­ment zur För­de­rung der Gleich­stel­lung der Geschlech­ter und zur Über­win­dung von geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung.