Gesetzgebungsverfahren
Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland gemäss dem Grundgesetz unterteilt sich in drei Hauptphasen: das Einleitungsverfahren, das Hauptverfahren und das Abschlussverfahren. In der Einleitungsphase wird eine Gesetzesinitiative von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder durch Abgeordnete des Bundestages gestartet. Im Hauptverfahren findet eine detaillierte Beratung dieser Initiative im Bundestag statt, wo der Gesetzentwurf in drei Lesungen behandelt und über Änderungen abgestimmt wird. Nach erfolgreicher Verabschiedung wird das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wodurch es rechtsgültig wird. Der Bundesrat hat zudem in bestimmten Fällen Mitspracherechte, was den Prozess zusätzlich beeinflusst.