Gleichbehandlungsrichtlinien

Gleich­be­hand­lungs­richt­li­ni­en sind gesetz­li­che Vor­schrif­ten, die sicher­stel­len sol­len, dass alle Men­schen unab­hän­gig von Geschlecht, Ras­se, Reli­gi­on, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung oder ande­ren per­sön­li­chen Merk­ma­len gleich behan­delt wer­den. Die­se Richt­li­ni­en gel­ten in ver­schie­de­nen Berei­chen wie zum Bei­spiel im Arbeits­recht, im Bil­dungs­we­sen und im öffent­li­chen Leben. Sie sol­len Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern und Chan­cen­gleich­heit för­dern. Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen sind ver­pflich­tet, sich an die­se Richt­li­ni­en zu hal­ten und dis­kri­mi­nie­rungs­freie Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen.

  • Gleich­be­rech­ti­gung am Arbeits­platz: Die Rele­vanz von Diver­si­tät

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    Gleich­be­rech­ti­gung am Arbeits­platz: Die Rele­vanz von Diver­si­tät

    Die moder­ne Arbeits­welt durch­lebt eine Trans­for­ma­ti­on, die von Dyna­mik und Diver­si­tät geprägt ist. In die­sem Kon­text gewinnt das The­ma Gleich­be­rech­ti­gung am Arbeits­platz zuneh­mend an Bedeu­tung. Unter­neh­men, die eine inklu­si­ve Unter­neh­mens­kul­tur pfle­gen, nicht nur aus ethi­schen Grün­den, son­dern auch als Schlüs­sel zur För­de­rung von Viel­falt, sind erfolg­rei­cher und inno­va­ti­ver. Die­ser Arti­kel wid­met sich einem umfas­sen­den Leit­fa­den,…