Gleichbehandlungsrichtlinien

Gleich­be­hand­lungs­richt­li­ni­en sind gesetz­li­che Vor­schrif­ten, die sicher­stel­len sol­len, dass alle Men­schen unab­hän­gig von Geschlecht, Ras­se, Reli­gi­on, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung oder ande­ren per­sön­li­chen Merk­ma­len gleich behan­delt wer­den. Die­se Richt­li­ni­en gel­ten in ver­schie­de­nen Berei­chen wie zum Bei­spiel im Arbeits­recht, im Bil­dungs­we­sen und im öffent­li­chen Leben. Sie sol­len Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern und Chan­cen­gleich­heit för­dern. Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen sind ver­pflich­tet, sich an die­se Richt­li­ni­en zu hal­ten und dis­kri­mi­nie­rungs­freie Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen.