Gleichgestellte Mitarbeiter
Gleichgestellte Mitarbeiter sind Arbeitnehmende, die einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 haben und von der Arbeitsagentur als schwerbehindert anerkannt sind. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen, die noch nicht als schwerbehindert eingestuft sind, aber die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen haben. Der Begriff “gleichgestellt” bedeutet, dass das Arbeitsamt für die betreffende Person einen Gleichstellungsbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid berechtigt die Person zu den gleichen Rechten wie schwerbehinderte Menschen, wie z.B. Kündigungsschutz und Sonderurlaubsansprüche.