Informationsrecht
Das Informationsrecht in betrieblichen Interessenvertretungen bezieht sich auf das Recht der Arbeitnehmervertretung, Informationen über betriebliche Angelegenheiten zu erhalten. Es ermöglicht den Betriebsräten, sich umfassend über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, geplante Maßnahmen und Personalangelegenheiten zu informieren. Das Informationsrecht dient dazu, die Mitbestimmung und Interessenvertretung der Arbeitnehmer zu stärken und eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Es ist eine wichtige Grundlage für eine faire und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen den Parteien.