Inklusionsbeauftragter

Ein Inklu­si­ons­be­auf­trag­ter ist eine Per­son, die in einer Orga­ni­sa­ti­on oder Insti­tu­ti­on dafür ver­ant­wort­lich ist, die Umset­zung von Inklu­si­on zu för­dern und sicher­zu­stel­len. Dies beinhal­tet die Schaf­fung von bar­rie­re­frei­en Zugän­gen, die Sen­si­bi­li­sie­rung für die Bedürf­nis­se von Men­schen mit Behin­de­run­gen und die För­de­rung von Viel­falt und Gleich­be­rech­ti­gung. Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te arbei­tet eng mit ver­schie­de­nen Abtei­lun­gen und Stake­hol­dern zusam­men, um eine inklu­si­ve und dis­kri­mi­nie­rungs­freie Umge­bung zu schaf­fen.

  • Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

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    Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu Rech­ten und Pflich­ten

    In der heu­ti­gen Arbeits­welt ist die Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on von Men­schen mit Behin­de­run­gen ein zen­tra­les Anlie­gen. Unter­neh­men und öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sind mehr denn je gefor­dert, inklu­si­ve Arbeits­um­ge­bun­gen zu schaf­fen, in denen alle Mit­ar­bei­ter glei­che Chan­cen und Mög­lich­kei­ten haben. Ein Schlüs­sel­ak­teur in die­sem Pro­zess ist der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te. Als gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Posi­ti­on spielt er eine ent­schei­den­de Rol­le…