Inklusionsbeauftragter

Ein Inklu­si­ons­be­auf­trag­ter ist eine Per­son, die in einer Orga­ni­sa­ti­on oder Insti­tu­ti­on dafür ver­ant­wort­lich ist, die Umset­zung von Inklu­si­on zu för­dern und sicher­zu­stel­len. Dies beinhal­tet die Schaf­fung von bar­rie­re­frei­en Zugän­gen, die Sen­si­bi­li­sie­rung für die Bedürf­nis­se von Men­schen mit Behin­de­run­gen und die För­de­rung von Viel­falt und Gleich­be­rech­ti­gung. Der Inklu­si­ons­be­auf­trag­te arbei­tet eng mit ver­schie­de­nen Abtei­lun­gen und Stake­hol­dern zusam­men, um eine inklu­si­ve und dis­kri­mi­nie­rungs­freie Umge­bung zu schaf­fen.