Leiharbeitnehmer

Leih­ar­beit­neh­mer sind Per­so­nen, die von einem Arbeit­ge­ber an einen ande­ren Arbeit­ge­ber aus­ge­lie­hen wer­den, um dort vor­über­ge­hend zu arbei­ten. Sie sind bei dem Ver­lei­her ange­stellt, wer­den jedoch beim Ent­lei­her ein­ge­setzt und arbei­ten unter des­sen Anlei­tung und Kon­trol­le. Leih­ar­beit­neh­mer haben in der Regel kei­nen Anspruch auf eine Fest­an­stel­lung beim Ent­lei­her und kön­nen fle­xi­bel in ver­schie­de­nen Unter­neh­men ein­ge­setzt wer­den.

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    BAG: Gerin­ge­re Ver­gü­tung für Leih­ar­beit­neh­men­de ist zuläs­sig

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (mit Sitz in Erfurt) hat am 31. Mai 2023 ein maß­ge­ben­des Urteil (Akten­zei­chen: 5 AZR 143/19) gefällt, das sich auf Leih­ar­beit und Arbeits­ent­gelt bezieht. Nach­fol­gend fas­sen wir die wesent­li­chen Aspek­te der Ent­schei­dung für Sie zusam­men: Der Grund­satz des Equal Pay besagt, dass Leih­ar­beit­neh­mer wäh­rend einer Über­las­sung das glei­che Arbeits­ent­gelt wie ver­gleich­ba­re Stamm­mit­ar­bei­ter des…