Leiharbeitnehmer

Leih­ar­beit­neh­mer sind Per­so­nen, die von einem Arbeit­ge­ber an einen ande­ren Arbeit­ge­ber aus­ge­lie­hen wer­den, um dort vor­über­ge­hend zu arbei­ten. Sie sind bei dem Ver­lei­her ange­stellt, wer­den jedoch beim Ent­lei­her ein­ge­setzt und arbei­ten unter des­sen Anlei­tung und Kon­trol­le. Leih­ar­beit­neh­mer haben in der Regel kei­nen Anspruch auf eine Fest­an­stel­lung beim Ent­lei­her und kön­nen fle­xi­bel in ver­schie­de­nen Unter­neh­men ein­ge­setzt wer­den.