Lohnerhöhungen

Lohn­er­hö­hun­gen bezeich­nen die Anhe­bung der Ent­loh­nung für Arbeit­neh­mer, die ent­we­der durch indi­vi­du­el­le Ver­hand­lun­gen, Tarif­ver­trä­ge oder als Ergeb­nis gesetz­li­cher Vor­ga­ben erfol­gen kann. Sie sind ein zen­tra­les Anlie­gen von Arbeit­neh­mern und Gewerk­schaf­ten, um die Kauf­kraft zu erhal­ten oder zu ver­bes­sern, ins­be­son­de­re als Aus­gleich für Infla­ti­on oder als Aner­ken­nung für gestie­ge­ne Pro­duk­ti­vi­tät und Qua­li­fi­ka­tio­nen. Lohn­er­hö­hun­gen spie­len eine wich­ti­ge Rol­le in Tarif­ver­hand­lun­gen, wo Gewerk­schaf­ten im Namen ihrer Mit­glie­der mit Arbeit­ge­bern über die Höhe und Bedin­gun­gen der Lohn­an­pas­sun­gen ver­han­deln. Sie wer­den oft als Pro­zent­satz des aktu­el­len Lohns aus­ge­drückt und kön­nen für alle Arbeit­neh­mer eines Unter­neh­mens, einer Bran­che oder einer spe­zi­fi­schen Grup­pe gel­ten.