Mitgliedschaft

Eine Mit­glied­schaft bezeich­net die Zuge­hö­rig­keit einer Per­son zu einer bestimm­ten Grup­pe, Orga­ni­sa­ti­on oder Ver­ei­ni­gung. Durch den Erwerb einer Mit­glied­schaft erhält man in der Regel bestimm­te Rech­te und Pflich­ten inner­halb der Gemein­schaft. Die­se kön­nen bei­spiels­wei­se das Stimm­recht bei Ent­schei­dun­gen, Zugang zu bestimm­ten Leis­tun­gen oder die Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen umfas­sen.

  • Die Rol­len von Betriebs­rat, Per­so­nal­rat und Gewerk­schaft im Arbeits­recht

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    Die Rol­len von Betriebs­rat, Per­so­nal­rat und Gewerk­schaft im Arbeits­recht

    In der Arbeits­welt gibt es ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen und Gre­mi­en, die sich für die Rech­te und Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ein­set­zen. Dazu gehö­ren Betriebs­rä­te, Per­so­nal­rä­te und Gewerk­schaf­ten. Obwohl sie alle das gemein­sa­me Ziel haben, die Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern und die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen, unter­schei­den sie sich in ihrer Struk­tur, ihren Auf­ga­ben und ihrer Arbeits­wei­se. In…