Nachhaltige Betriebsratsarbeit

Nach­hal­ti­ge Betriebs­rats­ar­beit bezieht sich auf die lang­fris­ti­ge und zukunfts­ori­en­tier­te Gestal­tung der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung in einem Unter­neh­men. Dabei geht es dar­um, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu ver­tre­ten und gleich­zei­tig die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens zu gewähr­leis­ten. Nach­hal­ti­ge Betriebs­rats­ar­beit beinhal­tet die För­de­rung von sozia­len und öko­lo­gi­schen Aspek­ten sowie die lang­fris­ti­ge Siche­rung von Arbeits­plät­zen und die Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen. Sie zielt dar­auf ab, eine aus­ge­wo­ge­ne Balan­ce zwi­schen den Bedürf­nis­sen der Arbeit­neh­mer und den betrieb­li­chen Anfor­de­run­gen zu schaf­fen.