Nachhaltigkeitsrecht

Nach­hal­tig­keits­recht ist ein neu ent­ste­hen­der Bereich des Rechts, der auf die För­de­rung der sozia­len, öko­lo­gi­schen und wirt­schaft­li­chen Zie­le in Balan­ce abzielt. Es umfasst diver­se Rechts­ge­bie­te wie Umwelt­recht, Unter­neh­mens­recht, Men­schen­rech­te und Ver­brau­cher­schutz. Die­ses Recht setzt Regeln für Unter­neh­men und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen, um nach­hal­ti­ges Han­deln zu gewähr­leis­ten, und beinhal­tet Prin­zi­pi­en wie Umwelt­be­wusst­sein, Ver­ant­wor­tung für die Gemein­schaft und Trans­pa­renz. Es ent­wi­ckelt sich stän­dig wei­ter und passt sich neu­en Nach­hal­tig­keits­her­aus­for­de­run­gen an.