Der Öffentliche Dienst bezeichnet den Teil des Arbeitsmarktes, der sich aus staatlichen und kommunalen Einrichtungen, Behörden und Organisationen zusammensetzt. Er hat die Aufgabe, öffentliche Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen, die von der Verwaltung über die Bildung bis hin zur Gesundheitsversorgung reichen. Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sind in der Regel Beamtinnen und Beamte oder Angestellte, die unter besonderen arbeitsrechtlichen Bedingungen stehen. Der Öffentliche Dienst gilt als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und ist durch eine hohe Arbeitsplatzsicherheit gekennzeichnet.
/
In der modernen Arbeitswelt spielen Arbeitnehmervertretungen eine entscheidende Rolle. Sie sind das Bindeglied zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und tragen maßgeblich zur Gestaltung fairer und gerechter Arbeitsbedingungen bei. Doch wer vertritt eigentlich die Interessen der Arbeitnehmer? In Deutschland gibt es dafür drei wesentliche Säulen: Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte. Obwohl alle drei Organisationen das gemeinsame Ziel verfolgen,…