Öffentlicher Dienst

Der Öffent­li­che Dienst bezeich­net den Teil des Arbeits­mark­tes, der sich aus staat­li­chen und kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen, Behör­den und Orga­ni­sa­tio­nen zusam­men­setzt. Er hat die Auf­ga­be, öffent­li­che Leis­tun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bereit­zu­stel­len, die von der Ver­wal­tung über die Bil­dung bis hin zur Gesund­heits­ver­sor­gung rei­chen. Mit­ar­bei­ter im Öffent­li­chen Dienst sind in der Regel Beam­tin­nen und Beam­te oder Ange­stell­te, die unter beson­de­ren arbeits­recht­li­chen Bedin­gun­gen ste­hen. Der Öffent­li­che Dienst gilt als einer der größ­ten Arbeit­ge­ber in Deutsch­land und ist durch eine hohe Arbeits­platz­si­cher­heit gekenn­zeich­net.