Öffentlicher Dienst

Der Öffent­li­che Dienst bezeich­net den Teil des Arbeits­mark­tes, der sich aus staat­li­chen und kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen, Behör­den und Orga­ni­sa­tio­nen zusam­men­setzt. Er hat die Auf­ga­be, öffent­li­che Leis­tun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bereit­zu­stel­len, die von der Ver­wal­tung über die Bil­dung bis hin zur Gesund­heits­ver­sor­gung rei­chen. Mit­ar­bei­ter im Öffent­li­chen Dienst sind in der Regel Beam­tin­nen und Beam­te oder Ange­stell­te, die unter beson­de­ren arbeits­recht­li­chen Bedin­gun­gen ste­hen. Der Öffent­li­che Dienst gilt als einer der größ­ten Arbeit­ge­ber in Deutsch­land und ist durch eine hohe Arbeits­platz­si­cher­heit gekenn­zeich­net.

  • Die Drei Säulen der Arbeitnehmervertretung: Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte

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    Die Drei Säulen der Arbeitnehmervertretung: Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte

    In der moder­nen Arbeits­welt spie­len Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen eine ent­schei­den­de Rol­le. Sie sind das Bin­de­glied zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern und tra­gen maß­geb­lich zur Gestal­tung fai­rer und gerech­ter Arbeits­be­din­gun­gen bei. Doch wer ver­tritt eigent­lich die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer? In Deutsch­land gibt es dafür drei wesent­li­che Säu­len: Gewerk­schaf­ten, Betriebs­rä­te und Per­so­nal­rä­te. Obwohl alle drei Orga­ni­sa­tio­nen das gemein­sa­me Ziel ver­fol­gen,…

  • Die Rollen von Betriebsrat, Personalrat und Gewerkschaft im Arbeitsrecht

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    Die Rollen von Betriebsrat, Personalrat und Gewerkschaft im Arbeitsrecht

    In der Arbeits­welt gibt es ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen und Gre­mi­en, die sich für die Rech­te und Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ein­set­zen. Dazu gehö­ren Betriebs­rä­te, Per­so­nal­rä­te und Gewerk­schaf­ten. Obwohl sie alle das gemein­sa­me Ziel haben, die Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern und die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen, unter­schei­den sie sich in ihrer Struk­tur, ihren Auf­ga­ben und ihrer Arbeits­wei­se. In…