Online-Betriebsratswahl 2026

Die Online-Betriebs­rats­wahl 2026 ist ein ein­ma­lig im Rah­men eines Pilot­pro­jekts zuge­las­se­nes Ver­fah­ren zur digi­ta­len Stimm­ab­ga­be bei der tur­nus­mä­ßi­gen Wahl von Betriebs­rä­ten. Sie basiert auf der geplan­ten Ein­füh­rung des § 18b BetrVG und setzt das Ein­ver­neh­men zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat sowie den Ein­satz einer vom BSI zer­ti­fi­zier­ten Wahl­soft­ware vor­aus. Die Online-Wahl ergänzt die her­kömm­li­che Urnen- und Brief­wahl und soll unter Ein­hal­tung aller gesetz­li­chen Wahl­grund­sät­ze durch­ge­führt wer­den. Ziel ist es, Erfah­run­gen mit digi­ta­len Betei­li­gungs­for­ma­ten zu sam­meln und die Mit­be­stim­mung moder­ner und zugäng­li­cher zu gestal­ten.


  • Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

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    Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

    § 18b BetrVG soll erstmals die optionale Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2026 ermöglichen. Die digitale Wahl soll nur bei Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie mit zertifizierter Software zulässig. Ziel ist ein Pilotprojekt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung.