Online-Betriebsratswahl 2026

Die Online-Betriebs­rats­wahl 2026 ist ein ein­ma­lig im Rah­men eines Pilot­pro­jekts zuge­las­se­nes Ver­fah­ren zur digi­ta­len Stimm­ab­ga­be bei der tur­nus­mä­ßi­gen Wahl von Betriebs­rä­ten. Sie basiert auf der geplan­ten Ein­füh­rung des § 18b BetrVG und setzt das Ein­ver­neh­men zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat sowie den Ein­satz einer vom BSI zer­ti­fi­zier­ten Wahl­soft­ware vor­aus. Die Online-Wahl ergänzt die her­kömm­li­che Urnen- und Brief­wahl und soll unter Ein­hal­tung aller gesetz­li­chen Wahl­grund­sät­ze durch­ge­führt wer­den. Ziel ist es, Erfah­run­gen mit digi­ta­len Betei­li­gungs­for­ma­ten zu sam­meln und die Mit­be­stim­mung moder­ner und zugäng­li­cher zu gestal­ten.

  • § 18b BetrVG: Die Betriebs­rats­wahl wird digi­tal – was 2026 wich­tig wird

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    § 18b BetrVG: Die Betriebs­rats­wahl wird digi­tal – was 2026 wich­tig wird

    Die Digi­ta­li­sie­rung erfasst immer mehr Berei­che des Arbeits­le­bens – nun erreicht sie auch die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung. Mit der Ein­füh­rung des neu­en § 18b BetrVG erlaubt der Gesetz­ge­ber erst­mals eine Online-Stimm­ab­ga­be bei Betriebs­rats­wah­len. Die Rege­lung gilt aus­schließ­lich für die tur­nus­ge­mä­ße Wahl­pe­ri­ode im Jahr 2026 und stellt einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung moder­ner Mit­be­stim­mungs­ver­fah­ren dar. Gleich­zei­tig wirft sie…