Schwerbehindertenrecht

Das Schwer­be­hin­der­ten­recht umfasst alle gesetz­li­chen Rege­lun­gen und Maß­nah­men, die Men­schen mit einer Schwer­be­hin­de­rung in Deutsch­land schüt­zen und ihnen beson­de­re Rech­te und Unter­stüt­zung gewäh­ren. Es regelt unter ande­rem den Anspruch auf einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, der bestimm­te Ver­güns­ti­gun­gen und Nach­teils­aus­glei­che ermög­licht. Zudem regelt das Schwer­be­hin­der­ten­recht auch den beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz für schwer­be­hin­der­te Men­schen sowie die Pflicht der Arbeit­ge­ber zur Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung.