Sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung
Die sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung bezeichnet eine Form der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bei der beide Seiten gemeinsam Entscheidungen treffen und Verantwortung tragen. Dabei werden die Interessen der Arbeitnehmer durch Gewerkschaften vertreten. Diese Form der Mitbestimmung ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt und dient der Förderung von sozialer Gerechtigkeit und dem Ausgleich von Machtverhältnissen in der Arbeitswelt.