Sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung

Die sozi­al­part­ner­schaft­li­che Mit­be­stim­mung bezeich­net eine Form der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern, bei der bei­de Sei­ten gemein­sam Ent­schei­dun­gen tref­fen und Ver­ant­wor­tung tra­gen. Dabei wer­den die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer durch Gewerk­schaf­ten ver­tre­ten. Die­se Form der Mit­be­stim­mung ist in vie­len Län­dern gesetz­lich gere­gelt und dient der För­de­rung von sozia­ler Gerech­tig­keit und dem Aus­gleich von Macht­ver­hält­nis­sen in der Arbeits­welt.