Stammmitarbeiter

Ein Stamm­mit­ar­bei­ter ist ein fest ange­stell­ter Mit­ar­bei­ter in einem Unter­neh­men, der lang­fris­tig für das Unter­neh­men tätig ist. Im Gegen­satz zu befris­te­ten oder tem­po­rä­ren Mit­ar­bei­tern hat ein Stamm­mit­ar­bei­ter in der Regel einen unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­trag und ist Teil des fes­ten Per­so­nals. Stamm­mit­ar­bei­ter sind oft mit den Abläu­fen und Struk­tu­ren des Unter­neh­mens ver­traut und spie­len eine wich­ti­ge Rol­le bei der lang­fris­ti­gen Ent­wick­lung und Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens.

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    BAG: Gerin­ge­re Ver­gü­tung für Leih­ar­beit­neh­men­de ist zuläs­sig

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (mit Sitz in Erfurt) hat am 31. Mai 2023 ein maß­ge­ben­des Urteil (Akten­zei­chen: 5 AZR 143/19) gefällt, das sich auf Leih­ar­beit und Arbeits­ent­gelt bezieht. Nach­fol­gend fas­sen wir die wesent­li­chen Aspek­te der Ent­schei­dung für Sie zusam­men: Der Grund­satz des Equal Pay besagt, dass Leih­ar­beit­neh­mer wäh­rend einer Über­las­sung das glei­che Arbeits­ent­gelt wie ver­gleich­ba­re Stamm­mit­ar­bei­ter des…