Tarifwerk

Ein Tarif­werk ist eine Samm­lung von Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern, die die Arbeits­be­din­gun­gen und Löh­ne in einer bestimm­ten Bran­che oder einem bestimm­ten Unter­neh­men regeln. Es ent­hält unter ande­rem Infor­ma­tio­nen zu Arbeits­zei­ten, Urlaubs­an­sprü­chen, Lohn­hö­he und Son­der­zah­lun­gen. Das Tarif­werk wird in der Regel von Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber­ver­bän­den aus­ge­han­delt und kann für die betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer ver­bind­lich sein. Es dient dazu, fai­re und ein­heit­li­che Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen und Kon­flik­te zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zu ver­mei­den.