Teilhabe
Teilhabe bezeichnet die Möglichkeit, am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben gleichberechtigt teilzunehmen. Sie umfasst insbesondere den Zugang zu Bildung, Arbeit, sozialer Sicherheit und politischer Mitbestimmung. In Deutschland wird Teilhabe durch gesetzliche Regelungen wie das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und die UN-Behindertenrechtskonvention gefördert, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit für alle zu schaffen.