Umwelt

Umwelt im betrieb­li­chen Kon­text umfasst alle Maß­nah­men zum Schutz von Natur und Res­sour­cen. Der Betriebs­rat über­wacht nach § 80 Abs. 2 BetrVG die Ein­hal­tung umwelt­recht­li­cher Vor­schrif­ten. Ein zwin­gen­des Mit­be­stim­mungs­recht bei Kli­ma­schutz­maß­nah­men exis­tiert aktu­ell nicht — dies wäre Gegen­stand einer gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG regelt hin­ge­gen das Mit­be­stim­mungs­recht bei Arbeits- und Gesund­heits­schutz.