Vergaberecht

Das Ver­ga­be­recht regelt die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be und soll sicher­stel­len, dass staat­li­che und öffent­li­che Stel­len bei der Beschaf­fung von Waren, Dienst­leis­tun­gen und Bau­leis­tun­gen trans­pa­rent, fair und wett­be­werbs­för­dernd han­deln. Es legt kla­re Ver­fah­ren und Bedin­gun­gen fest, um Gleich­be­hand­lung, Nicht­dis­kri­mi­nie­rung und effi­zi­en­ten Ein­satz öffent­li­cher Mit­tel zu gewähr­leis­ten. Dazu gehö­ren natio­na­le Rege­lun­gen sowie Vor­ga­ben der EU, wie die Ver­ga­be­richt­li­ni­en, die den Bin­nen­markt stär­ken und fai­re Chan­cen für Unter­neh­men schaf­fen sol­len. Nach­hal­tig­keits­aspek­te fin­den eben­falls zuneh­mend Ein­gang ins Ver­ga­be­recht.