Wahlanfechtung

Die Wahl­an­fech­tung ist ein recht­li­ches Ver­fah­ren, mit dem die Gül­tig­keit einer Wahl ange­foch­ten wer­den kann. Sie wird in der Regel ein­ge­lei­tet, wenn Zwei­fel an der ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung der Wahl bestehen, bei­spiels­wei­se bei Ver­stö­ßen gegen Wahl­vor­schrif­ten oder Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Ablauf. Ziel der Wahl­an­fech­tung ist es, die Recht­mä­ßig­keit der Wahl zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls eine Wie­der­ho­lung der Wahl anzu­ord­nen.