Wahlfehler
Ein Wahlfehler bezeichnet einen Verstoß gegen gesetzliche oder organisatorische Vorgaben während des Wahlprozesses. Dies kann beispielsweise falsche oder unvollständige Wahlunterlagen, die Verletzung von Fristen oder Mängel bei der Durchführung der Wahl umfassen. Wahlfehler können zur Wahlanfechtung führen und im schlimmsten Fall die Wiederholung der Wahl erforderlich machen, wenn sie die Ergebnisse maßgeblich beeinflusst haben.