Wahlfehler

Ein Wahl­feh­ler bezeich­net einen Ver­stoß gegen gesetz­li­che oder orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­ga­ben wäh­rend des Wahl­pro­zes­ses. Dies kann bei­spiels­wei­se fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Wahl­un­ter­la­gen, die Ver­let­zung von Fris­ten oder Män­gel bei der Durch­füh­rung der Wahl umfas­sen. Wahl­feh­ler kön­nen zur Wahl­an­fech­tung füh­ren und im schlimms­ten Fall die Wie­der­ho­lung der Wahl erfor­der­lich machen, wenn sie die Ergeb­nis­se maß­geb­lich beein­flusst haben.