Wahlrecht
Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen teilzunehmen – sei es aktiv durch die Stimmabgabe oder passiv durch die Kandidatur. Es ist ein zentrales Element demokratischer Gesellschaften und garantiert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung staatlicher Institutionen und politischer Entscheidungen. Das Wahlrecht ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen wie Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz.