KI im Betrieb: Warum Paragraphen allein nicht reichen – und wie Betriebsräte die Kontrolle behalten
Der Arbeitgeber rollt ChatGPT für die interne Dokumentation aus. Microsoft Copilot soll die Produktivität steigern. Und plötzlich steht das Gremium vor einer Situation, die weder pauschale Blockade noch blinde Akzeptanz erlaubt. Die Technologie entwickelt sich schneller als das Wissen darum, wie man sie gestaltet – statt gestaltet zu werden.
Dies ist die neue Realität in vielen Betrieben. Während die Geschäftsführung bereits mit der Implementierung beginnt, ringt der Betriebsrat oft mit der Frage: Wo genau enden meine Rechte? Wann wird es Zeit zu handeln? Und vor allem: Wie verhandle ich auf Augenhöhe, wenn die technologische Komplexität auf meiner Seite fehlt?
Das rechtliche Fundament: EU AI Act, DSGVO und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Bevor wir in die praktischen Herausforderungen eintauchen, müssen wir die rechtliche Lage klären. Hier gibt es drei zentrale Säulen, die jedes Gremium kennen muss:
Der EU AI Act – Neue Pflichten für KI-Systeme
Der europäische KI-Gesetzta gilt seit 2024 und stuft KI-Systeme nach Risikoklassen ein. Für Betriebsräte relevant: Besonders riskante Systeme – etwa in Bereichen wie Personalauswahl, Überwachung von Beschäftigten oder kritische Infrastruktur – unterliegen strengen Transparenz- und Dokumentationspflichten. Der Arbeitgeber muss diese Systeme vor der Einführung bewerten und dokumentieren. Das Gremium hat hier ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.
Die DSGVO – Datenschutz als Schlüsselfaktor
KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten – oft in großem Umfang. Die DSGVO verpflichtet den Arbeitgeber zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung bei hochriskanten Verarbeitungen. Der Betriebsrat muss hier nicht nur informiert, sondern aktiv eingebunden werden. Wer sagt, welche Daten geflogen dürfen und welche nicht, bestimmt maßgeblich über die Zukunftsfähigkeit des Systems.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Das Mitspracherecht bei IT-Systemen
Diese Paragraf ist der Schlüssel: Er regelt die Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungs- und Kontrollsystemen. Dazu gehören nun auch KI-Tools, die Leistungs- und Verhaltensdaten erfassen oder auswerten. Das Gremium hat hier ein zwingendes Mitbestimmungsrecht – nicht nur beim Ob, sondern vor allem beim Wie.
Das Black Box-Problem: Warum Paragraphen-Wissen an Grenzen stößt
Hier liegt die eigentliche Herausforderung: Reines Paragraphenwissen reicht nicht aus. Denn bei KI-Systemen geht es nicht nur um rechtliche Rahmenbedingungen, sondern um technisches Verständnis. Was passiert wirklich mit den Daten? Wie funktioniert das Modell? Wo genau findet Leistungsmessung statt?
Die Datenflüsse verstehen
KI-Systeme brauchen Daten – und zwar in quantitativen Mengen. Der Betriebsrat muss wissen: Welche Daten werden für das Training verwendet? Werden personenbezogene Daten der Beschäftigten einbezogen? Fließen Leistungsdaten in die Modellentwicklung ein? Ohne diese Kenntnisse bleibt jede Verhandlung auf der Strecke.
Prompting und Algorithmik
Die Art und Weise, wie KI-Systeme funktionieren, ist für Laien schwer durchschaubar. Prompting – also die gezielte Steuerung von KI-Ausgaben durch Texteingaben – erfordert Verständnis dafür, wie Modelle trainiert wurden und welche Verzerrungen (Bias) bestehen können. Ein Gremium, das dies nicht versteht, kann weder sinnvolle Anforderungen stellen noch Ergebnisse kritisch hinterfragen.
Human-in-the-Loop – Mehr als ein Schlagwort
Das Konzept der menschlichen Aufsicht klingt gut, wird aber in der Praxis oft ausgehöhlt. Wo genau findet diese Kontrolle statt? Wer hat die Befugnis, Entscheidungen zu korrigieren? Wie wird dokumentiert, wann der Mensch eingegriffen hat? Hier müssen Betriebsräte konkret werden – sonst bleibt Human-in-the-Loop eine leere Versprechung.
Verhandlungsdynamik: Von verhärteten Fronten zur zukunftsfähigen Betriebsvereinbarung
Die typische Verhandlungssituation bei KI-Projekten sieht oft so aus: Der Arbeitgeber präsentiert ein ausgereiftes Konzept. Das Gremium hat technische Fragen, die es nicht beantworten kann. Es folgt eine Phase der Skepsis, manchmal sogar der Blockade – bis hin zu emotional aufgeladenen Sitzungen, in denen sich beide Seiten nicht mehr verstehen.
Dieses Muster ist bekannt und frustrierend. Doch es muss nicht so bleiben.
Schulungsansprüche nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Bevor Sie in Verhandlungen gehen, ist fundiertes Wissen entscheidend. Das Recht auf erforderliche Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG gilt nicht nur für klassische Seminarinhalte, sondern auch für KI-Grundlagen und digitale Kompetenzen. Informieren Sie sich über die Schulungsmöglichkeiten auf ibp-akademie.de, wo aktuelle Kurse zu digitaler Mitbestimmung und KI-Recht angeboten werden.
Die Rolle von ibp.Coaching in dieser Dynamik
Hier setzt strategisches Coaching an. Wenn rechtliche Fronten verhärten und technische Komplexität überwältigt, bietet ibp.Coaching einen neutralen Dritten, der beide Perspektiven versteht: die rechtlichen Anforderungen und die technologischen Möglichkeiten.
Coaching hilft dabei:
- Die eigene Verhandlungsstrategie zu schärfen – basierend auf rechtlicher Fundierung und technischem Verständnis
- Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber wieder in Flow zu bringen, ohne fachliche Prinzipien aufzugeben
- Realistische Ziele zu definieren, die sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der Innovation dienen
- Die eigene Position im Gremium zu stärken und consensusfähige Lösungen zu entwickeln
Der Unterschied: Während rechtliche Beratung sagt, was möglich ist, zeigt Coaching, wie Sie es durchsetzen – mit methodischer Klarheit und strategischer Weitsicht.
Praxis-Checkliste: 5 Fragen, die der Betriebsrat vor der KI-Einführung stellen muss
Bevor ein KI-System im Betrieb eingeführt wird, sollten folgende Fragen verbindlich geklärt sein. Diese Checkliste dient als Gesprächsgrundlage für Ihre Verhandlungen:
1. Welche Daten werden für das Training oder die Eingabe genutzt?
Transparenz über Datenquellen ist essenziell. Fragen Sie konkret: Welche internen Daten fließen ein? Werden personenbezogene Daten der Beschäftigten verarbeitet? Werden externe Datenquellen (z.B. aus dem Internet) genutzt? Welche Datenschutzmaßnahmen sind getroffen?
2. Wo genau findet automatisierte Auswertung oder Leistungsmessung statt?
KI-Systeme können Leistungsdaten erfassen – oft ohne dass dies für Beschäftigte offensichtlich ist. Identifizieren Sie alle Stellen, an denen automatisierte Entscheidungen getroffen werden. Wer hat Zugriff auf die Ergebnisse? Wie werden diese genutzt?
3. Wie wird das Prinzip Human-in-the-Loop konkret garantiert?
Verlangen Sie nach einer detaillierten Beschreibung: An welchen Stellen greift der Mensch ein? Wie wird dies dokumentiert? Wer ist verantwortlich für Korrekturen? Ein pauschaler Verweis auf menschliche Aufsicht reicht nicht – Sie brauchen konkrete Prozesse.
4. Welche Qualifizierungsmaßnahmen erhalten die Beschäftigten?
KI-Tools verändern Arbeitsabläufe grundlegend. Das Gremium muss sicherstellen, dass alle betroffenen Beschäftigten ausreichend geschult werden – nicht nur in der Bedienung, sondern auch im kritischen Umgang mit KI-Empfehlungen und deren Grenzen.
5. Wie wird der KI-Einsatz im laufenden Betrieb kontrolliert und evaluiert?
Eine Betriebsvereinbarung ist kein einmaliger Akt. Definieren Sie klare Mechanismen zur kontinuierlichen Überwachung: Wie oft werden Ergebnisse überprüft? Wer bewertet die Auswirkungen auf die Beschäftigten? Wie reagieren Sie auf negative Entwicklungen?
Fazit & Ausblick: Gestalten statt verhindern
KI ist kein reines IT-Thema – es ist ein Change-Prozess, der die gesamte Organisation betrifft. Betriebsräte, die sich zurückhalten oder pauschal blockieren, riskieren, dass wichtige Entscheidungen bereits getroffen sind, bevor sie gehört werden. Aber auch naive Akzeptanz führt nicht zum Ziel.
Der richtige Weg liegt in der aktiven Gestaltung: Mit fundiertem Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit technischem Grundverständnis und mit der strategischen Unterstützung, die ibp.Coaching bietet. Nur so bleibt das Gremium handlungsfähig – und die Beschäftigten geschützt.
Die Frage ist nicht, ob KI kommt. Die Frage ist: Wer gestaltet ihren Einsatz – der Arbeitgeber allein oder das Gremium mit?
Verhandlungen bei KI-Betriebsvereinbarungen festgefahren?
Die Einführung neuer IT-Systeme und KI-Anwendungen fordert das gesamte Gremium heraus. Neben fundiertem Fachwissen braucht es oft eine neutrale Moderation und strategisches Verhandlungstraining.
Erfahren Sie mehr über die individuelle Prozessbegleitung auf ibp-coaching.de. Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu stärken und zukunftsfähige Lösungen zu verhandeln.




