Personalvertretungsrecht
Das Personalvertretungsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen für die Mitbestimmung und Mitwirkung von Beschäftigten in öffentlichen Dienststellen. Es gewährleistet die Interessenvertretung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und regelt unter anderem Themen wie Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz und Beteiligung an Personalmaßnahmen. Personalvertretungen, wie Betriebsräte oder Personalräte, haben dabei eine wichtige Funktion, um die Rechte und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und zu vertreten.