Personalvertretungsrecht

Das Per­so­nal­ver­tre­tungs­recht umfasst die gesetz­li­chen Rege­lun­gen für die Mit­be­stim­mung und Mit­wir­kung von Beschäf­tig­ten in öffent­li­chen Dienst­stel­len. Es gewähr­leis­tet die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beleg­schaft gegen­über dem Arbeit­ge­ber und regelt unter ande­rem The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Kün­di­gungs­schutz und Betei­li­gung an Per­so­nal­maß­nah­men. Per­so­nal­ver­tre­tun­gen, wie Betriebs­rä­te oder Per­so­nal­rä­te, haben dabei eine wich­ti­ge Funk­ti­on, um die Rech­te und Inter­es­sen der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zu schüt­zen und zu ver­tre­ten.

  • Die Drei Säu­len der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung: Gewerk­schaf­ten, Betriebs­rä­te und Per­so­nal­rä­te

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    Die Drei Säu­len der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung: Gewerk­schaf­ten, Betriebs­rä­te und Per­so­nal­rä­te

    In der moder­nen Arbeits­welt spie­len Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen eine ent­schei­den­de Rol­le. Sie sind das Bin­de­glied zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern und tra­gen maß­geb­lich zur Gestal­tung fai­rer und gerech­ter Arbeits­be­din­gun­gen bei. Doch wer ver­tritt eigent­lich die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer? In Deutsch­land gibt es dafür drei wesent­li­che Säu­len: Gewerk­schaf­ten, Betriebs­rä­te und Per­so­nal­rä­te. Obwohl alle drei Orga­ni­sa­tio­nen das gemein­sa­me Ziel ver­fol­gen,…

  • Die Schu­lungs­an­sprü­che des Per­so­nal­rats: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den

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    Die Schu­lungs­an­sprü­che des Per­so­nal­rats: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den

    Die Schu­lungs­an­sprü­che des Per­so­nal­rats sind ein zen­tra­ler Aspekt der Mit­be­stim­mung in Unter­neh­men und öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen. Sie ermög­li­chen den Mit­glie­dern des Per­so­nal­rats, sich die not­wen­di­gen Kennt­nis­se anzu­eig­nen, um ihre Auf­ga­ben effek­tiv zu erfül­len. Im Kon­text des Arbeits­rechts sind die­se Ansprü­che fest ver­an­kert und stel­len eine wesent­li­che Grund­la­ge für die Wei­ter­bil­dung und die effek­ti­ve Aus­übung der Rech­te…