Die Bundesregierung will bis 2030 die Weiterbildungsrate in Deutschland von 54% auf 65% steigern. Das Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) Fortsetzungspapier 2025 setzt darauf – und bietet Betriebs- und Personalräten neue Hebel, um ihre Mitglieder aktiv zu unterstützen.
Die neuen Förderinstrumente im Überblick
Zwei Paragrafen des Sozialgesetzbuches III sind besonders relevant:
§ 82 SGB III – Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Diese Regelung fördert die berufliche Weiterbildung Beschäftigter im bestehenden Arbeitsverhältnis. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil der Kosten – je nach Betriebsgröße unterschiedlich:
- Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden: Der Arbeitgeber zahlt in der Regel nichts
- Betriebe mit 50 bis unter 500 Mitarbeitenden: Der Arbeitgeber trägt 50 Prozent der Kosten
- Betriebe mit 500 oder mehr Mitarbeitenden: Der Arbeitgeber trägt 75 Prozent der Kosten
Der Betriebsrats-Bonus: Schließen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über Weiterbildung, verringert sich der Arbeitgeberanteil um fünf Prozentpunkte – unabhängig von der Betriebsgröße. Das ist ein echtes Argument für eine solche Vereinbarung.
§ 82a SGB III – Qualifizierungsgeld (neu seit April 2024)
Diese Regelung richtet sich an Betriebe, die vom Strukturwandel betroffen sind. Hier geht es um massive Umstrukturierungen, Digitalisierung oder den Wandel hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen.
Die entscheidende Hürde: Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag ist zwingend erforderlich. Ohne diese kollektive Regelung kann das Qualifizierungsgeld nicht beansprucht werden.
Das bedeutet: Der Betriebsrat hat hier ein echtes Mitbestimmungsrecht. Er kann Bedingungen stellen – etwa den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Förderphase oder eine Aufstockung des Qualifizierungsgeldes durch den Arbeitgeber.
Was bedeutet das für Personalräte?
Für Personalräte im öffentlichen Dienst gelten ähnliche Prinzipien, jedoch auf einer anderen Rechtsgrundlage:
- § 83 BPersVG (Bundespersonalvertretungsgesetz): Personalräte haben Mitbestimmungsrechte bei der Förderung der Beschäftigten
- Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG): In den Landesbehörden gelten entsprechende Landesregelungen
- Kollektive Verhandlungsmacht: Wie im Betriebsrat kann auch der Personalrat Bedingungen an die Förderung knüpfen
Der Unterschied: Während im Betriebsbereich § 82a SGB III explizit eine BV fordert, muss der Personalrat oft über § 83 BPersVG oder entsprechende Landespersonalvertretungsgesetze verhandeln. Die Hebel sind ähnlich – aber die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich.
Praktische Tipps für die Umsetzung
Wenn Sie als Betriebs- oder Personalrat die neuen Förderinstrumente nutzen möchten, empfehle ich folgende Schritte:
- Bedarf ermitteln: Welche Qualifizierungslücken bestehen? Welche Kompetenzen werden für die Zukunft benötigt?
- Rechtslage prüfen: Gehört Ihr Betrieb zu den förderfähigen Unternehmen? Gibt es strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe?
- Verhandlungsvorbereitung: Welche Bedingungen können Sie stellen? Wann lohnt sich ein Verweis auf die Einigungsstelle?
- Betriebsvereinbarung ausarbeiten: Was soll geregelt werden? Wie sieht der Bonus nach § 82 Abs. 4 SGB III aus?
- Antragstellung: Der Bildungsgutschein muss VOR Kursbeginn beantragt werden – die Reihenfolge ist wichtig!
Der strategische Vorteil
Die neuen Regelungen geben Betriebs- und Personalräten ein starkes Instrument an die Hand. Sie ermöglichen nicht nur bessere Fortbildungsmöglichkeiten für die Mitglieder, sondern stärken auch die eigene Position im Betrieb.
Die Kombination aus § 37 Abs. 6 BetrVG (Anspruch auf Weiterbildung) und den sozialrechtlichen Förderinstrumenten schafft einen modernen Rahmen für betriebliche Qualifizierung – der genau dann relevant wird, wenn Digitalisierung und Strukturwandel klassische Schulungsformate herausfordern.
Wer hier frühzeitig aktiv wird, gewinnt nicht nur bessere Fortbildungen für seine Mitglieder, sondern festigt auch die Rolle des Gremiums als wichtiger Partner im Wandel.
Andreas Galatas ist Rechtsanwalt und arbeitet seit über 25 Jahren mit Betriebs- und Personalräten zusammen – vor allem im Bereich der Schulungen und Weiterbildungen. Hier teilt er seine Erfahrungen aus der Praxis.




