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Bun­des­tags­wahl 2025: Posi­tio­nen der Par­tei­en zu Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung

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Die Bun­des­tags­wahl 2025 steht vor der Tür und die Posi­tio­nen der ver­schie­de­nen Par­tei­en zu den The­men Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung sind von zen­tra­ler Bedeu­tung für Arbeit­neh­mer und Unter­neh­men. In einer Zeit des Wan­dels in der Arbeits­welt, geprägt von Digi­ta­li­sie­rung, Glo­ba­li­sie­rung und demo­gra­fi­schem Wan­del, gewin­nen star­ke Arbeit­neh­mer­rech­te und eine effek­ti­ve Mit­be­stim­mung immer mehr an Bedeu­tung. Die­se Ein­lei­tung beleuch­tet die Rele­vanz die­ser The­men und wirft die Fra­ge auf, wel­che Kon­zep­te die Par­tei­en zur Stär­kung der betrieb­li­chen Demo­kra­tie und zur Gestal­tung einer zukunfts­fä­hi­gen Arbeits­welt ver­fol­gen.

Die Bedeu­tung von Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung für die deut­sche Wirt­schaft

Betriebs­rä­te und Mit­be­stim­mung sind tra­gen­de Säu­len der deut­schen Wirt­schaft und spie­len eine zen­tra­le Rol­le bei der Gestal­tung guter Arbeits­be­din­gun­gen und der För­de­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men. Sie ermög­li­chen es den Beschäf­tig­ten, aktiv an Ent­schei­dun­gen teil­zu­neh­men, die ihren Arbeits­platz und ihr Arbeits­um­feld betref­fen.

Wer? In Deutsch­land sind Betriebs­rä­te gemäß Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) die gewähl­ten Inter­es­sen­ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer in Betrie­ben mit in der Regel min­des­tens fünf stän­di­gen wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern. Sie agie­ren als Bin­de­glied zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Das Gesetz regelt ihre Auf­ga­ben und Rech­te. Bei strit­ti­gen Fra­gen kann das Arbeits­ge­richt ange­ru­fen wer­den.

Was? Die Haupt­auf­ga­be von Betriebs­rä­ten ist es, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und sich für ihre Belan­ge ein­zu­set­zen. Dies umfasst ein brei­tes Spek­trum an The­men, von der Gestal­tung der Arbeits­zei­ten über die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien bis hin zur Ver­hin­de­rung von Ent­las­sun­gen. Sie wachen dar­über, dass die zuguns­ten der Arbeit­neh­mer gel­ten­den Geset­ze, Ver­ord­nun­gen, Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten, Tarif­ver­trä­ge und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Ein gut funk­tio­nie­ren­der Betriebs­rat trägt zu einem posi­ti­ven Betriebs­kli­ma, einer höhe­ren Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und einer gerin­ge­ren Fluk­tua­ti­on bei.

Wann? Das BetrVG wur­de mehr­fach novel­liert, um den sich ändern­den Bedin­gun­gen der Arbeits­welt Rech­nung zu tra­gen. Die Mit­be­stim­mung hat in Deutsch­land eine lan­ge Tra­di­ti­on, die bis in die Wei­ma­rer Repu­blik zurück­reicht.

Wo? Die Mit­be­stim­mung ist in Deutsch­land auf ver­schie­de­nen Ebe­nen ver­an­kert, von der betrieb­li­chen Ebe­ne durch den Betriebs­rat über die unter­neh­me­ri­sche Ebe­ne durch den Auf­sichts­rat bis hin zur gesell­schaft­li­chen Ebe­ne durch die Betei­li­gung von Gewerk­schaf­ten an poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen.

War­um? Die Mit­be­stim­mung dient dazu, ein Gleich­ge­wicht zwi­schen den Inter­es­sen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern her­zu­stel­len und sozia­le Kon­flik­te zu ver­mei­den. Sie trägt dazu bei, dass die Arbeits­be­din­gun­gen men­schen­wür­dig gestal­tet wer­den und die Beschäf­tig­ten eine fai­re Teil­ha­be am wirt­schaft­li­chen Erfolg haben.

Wie? Betriebs­rä­te haben ver­schie­de­ne Instru­men­te zur Ver­fü­gung, um ihre Auf­ga­ben zu erfül­len. Dazu gehö­ren das Infor­ma­ti­ons­recht, das Anhö­rungs­recht, das Bera­tungs­recht und das Mit­be­stim­mungs­recht. Bei bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten, wie bei­spiels­wei­se der Ein­füh­rung neu­er Arbeits­me­tho­den oder der Ände­rung von Arbeits­zei­ten, müs­sen die Arbeit­ge­ber die Zustim­mung des Betriebs­rats ein­ho­len.

Aller­dings ste­hen Betriebs­rä­te in der heu­ti­gen Zeit auch vor erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Die Digi­ta­li­sie­rung der Arbeits­welt, die Zunah­me von pre­kä­ren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen und die Glo­ba­li­sie­rung der Wirt­schaft erschwe­ren ihre Arbeit. Es wird immer wich­ti­ger, dass Betriebs­rä­te sich die­sen Her­aus­for­de­run­gen stel­len und ihre Kom­pe­ten­zen aus­bau­en, um wei­ter­hin eine star­ke Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer zu gewähr­leis­ten. Ins­be­son­de­re die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on erfor­dert von Betriebs­rä­ten ein hohes Maß an Fach­wis­sen und die Fähig­keit, die Aus­wir­kun­gen neu­er Tech­no­lo­gien auf die Arbeits­plät­ze und die Arbeits­be­din­gun­gen zu beur­tei­len.

Ana­ly­se der Posi­tio­nen der gro­ßen Par­tei­en (CDU/CSU, SPD, Grü­ne, FDP, AfD)

Die Bun­des­tags­wahl 2025 rückt näher und die Posi­tio­nen der gro­ßen Par­tei­en zu den The­men Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung sind viel­fäl­tig. Ein Blick in die Wahl­pro­gram­me und öffent­li­chen Äuße­run­gen zeigt Gemein­sam­kei­ten, aber auch deut­li­che Unter­schie­de.

CDU/CSU: Die Uni­on betont tra­di­tio­nell die Bedeu­tung der Sozi­al­part­ner­schaft und die Rol­le der Betriebs­rä­te als wich­ti­ge Akteu­re im betrieb­li­chen All­tag. Sie sehen die Mit­be­stim­mung als einen Erfolgs­fak­tor für die deut­sche Wirt­schaft, wol­len aber gleich­zei­tig die unter­neh­me­ri­sche Frei­heit und Wett­be­werbs­fä­hig­keit nicht unnö­tig ein­schrän­ken. Es ist zu erwar­ten, dass sie auf eine Wei­ter­ent­wick­lung des bestehen­den Sys­tems set­zen, ohne grund­le­gen­de Ände­run­gen vor­zu­neh­men. Kri­ti­ker bemän­geln, dass die CDU/CSU in der Ver­gan­gen­heit oft eine eher arbeit­ge­ber­freund­li­che Poli­tik ver­folgt haben und die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu kurz kamen.

SPD: Die Sozi­al­de­mo­kra­ten posi­tio­nie­ren sich tra­di­tio­nell als die Par­tei der Arbeit­neh­mer und set­zen sich für eine Stär­kung der Mit­be­stim­mung ein. Sie for­dern bei­spiels­wei­se eine Erleich­te­rung von Betriebs­rats­grün­dun­gen und einen Aus­bau der Mit­be­stim­mungs­rech­te, ins­be­son­de­re im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung. Die SPD will die Rech­te der Arbeit­neh­mer stär­ken und sicher­stel­len, dass sie an den Gewin­nen der Unter­neh­men betei­ligt wer­den. Aller­dings wird kri­ti­siert, dass die SPD in der Ver­gan­gen­heit oft Kom­pro­mis­se ein­ge­gan­gen ist und ihre ursprüng­li­chen For­de­run­gen nicht voll­stän­dig umset­zen konn­te.

Grü­ne: Die Grü­nen sehen in der Mit­be­stim­mung einen wich­ti­gen Bau­stein für eine sozi­al-öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on der Wirt­schaft. Sie wol­len die Rech­te der Betriebs­rä­te stär­ken und ihnen mehr Ein­fluss auf unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen geben, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Umwelt- und Kli­ma­schutz. Die Grü­nen set­zen sich für eine stär­ke­re Betei­li­gung der Arbeit­neh­mer an der Gestal­tung der Arbeits­welt ein und for­dern eine Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mung auf neue Berei­che wie bei­spiels­wei­se die Ent­wick­lung von Künst­li­cher Intel­li­genz. Kri­ti­ker befürch­ten, dass die Grü­nen mit ihren For­de­run­gen nach einer Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mung die Unter­neh­men über­las­ten und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Wirt­schaft gefähr­den könn­ten.

FDP: Die Frei­en Demo­kra­ten sehen die Mit­be­stim­mung kri­ti­scher und beto­nen die Bedeu­tung der unter­neh­me­ri­schen Frei­heit und Eigen­ver­ant­wor­tung. Sie sind der Ansicht, dass eine zu star­ke Mit­be­stim­mung die Inno­va­ti­ons­kraft und Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men beein­träch­ti­gen kann. Die FDP setzt eher auf eine Stär­kung der indi­vi­du­el­len Arbeit­neh­mer­rech­te und eine För­de­rung der Eigen­in­itia­ti­ve. Sie leh­nen eine Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mung ab und for­dern statt­des­sen eine Dere­gu­lie­rung des Arbeits­mark­tes. Kri­ti­ker wer­fen der FDP vor, eine ein­sei­tig arbeit­ge­ber­freund­li­che Poli­tik zu ver­fol­gen und die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­nach­läs­si­gen.

AfD: Die AfD ver­tritt eine ableh­nen­de Hal­tung gegen­über der Mit­be­stim­mung und den Betriebs­rä­ten. Sie sieht in ihnen eine unnö­ti­ge Belas­tung für die Unter­neh­men und eine Ein­schrän­kung der unter­neh­me­ri­schen Frei­heit. Die AfD for­dert eine Abschaf­fung der Mit­be­stim­mung und eine Schwä­chung der Gewerk­schaf­ten. Sie setzt auf eine Stär­kung der indi­vi­du­el­len Arbeit­neh­mer­rech­te und eine Dere­gu­lie­rung des Arbeits­mark­tes. Der DGB kri­ti­siert die AfD scharf und bezeich­net sie als “Feind der Beschäf­tig­ten”. (https://www.dgb.de/gerechtigkeit/demokratie/afd-der-feind-der-beschaeftigten/)

Die Posi­tio­nen der Par­tei­en sind also sehr unter­schied­lich und spie­geln die unter­schied­li­chen poli­ti­schen und ideo­lo­gi­schen Über­zeu­gun­gen wider. Es bleibt abzu­war­ten, wel­che Kon­zep­te sich bei der Bun­des­tags­wahl 2025 durch­set­zen wer­den und wie sich die zukünf­ti­ge Regie­rung zu den The­men Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung posi­tio­nie­ren wird.

(https://x.com/bundverlag?lang=en)

Fokus auf klei­ne­re Par­tei­en (Die Lin­ke, BSW)

Neben den gro­ßen Par­tei­en spie­len auch klei­ne­re Par­tei­en eine Rol­le bei der Gestal­tung der poli­ti­schen Land­schaft rund um Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung. Beson­ders her­vor­zu­he­ben sind hier Die Lin­ke und das Bünd­nis Sahra Wagen­knecht (BSW), die sich bei­de dezi­diert für die Stär­kung der Arbeit­neh­mer­rech­te ein­set­zen.

Die Lin­ke posi­tio­niert sich tra­di­tio­nell als Ver­fech­te­rin einer umfas­sen­den Mit­be­stim­mung. Sie for­dert eine Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te auf alle Unter­neh­mens­be­rei­che und eine Stär­kung der Rol­le der Betriebs­rä­te. Ein beson­de­res Anlie­gen ist der Lin­ken die Bekämp­fung von pre­kä­ren Arbeits­ver­hält­nis­sen und die Stär­kung der Tarif­bin­dung. Die Par­tei sieht im Betriebs­rat ein wich­ti­ges Instru­ment zur Durch­set­zung von Arbeit­neh­mer­inter­es­sen und zur Gestal­tung einer sozi­al gerech­ten Arbeits­welt. Die Lin­ke setzt sich für eine gesetz­li­che Ver­an­ke­rung von Mit­be­stim­mungs­rech­ten ein, die über die bestehen­den Rege­lun­gen hin­aus­ge­hen.

Das Bünd­nis Sahra Wagen­knecht (BSW), obwohl neue­ren Datums, posi­tio­niert sich eben­falls klar für eine Stär­kung der Mit­be­stim­mung. Die Par­tei betont die Not­wen­dig­keit, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über den Kapi­tal­in­ter­es­sen zu ver­tei­di­gen. Wäh­rend die genau­en pro­gram­ma­ti­schen Details noch im Ent­ste­hen sind, zeich­net sich ab, dass das BSW eine prag­ma­ti­sche­re Her­an­ge­hens­wei­se anstrebt als Die Lin­ke. So wird bei­spiels­wei­se stär­ker auf die Bedeu­tung von funk­tio­nie­ren­den Betrie­ben für den Wohl­stand aller hin­ge­wie­sen. Es ist anzu­neh­men, dass das BSW sich eben­falls für die Stär­kung von Betriebs­rä­ten und die Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te ein­set­zen wird, jedoch mög­li­cher­wei­se mit einem stär­ke­ren Fokus auf die Siche­rung von Arbeits­plät­zen und die Sta­bi­li­tät der Unter­neh­men.

Bei­de Par­tei­en, Die Lin­ke und das BSW, eint das Ziel, die Arbeit­neh­mer­rech­te zu stär­ken und eine sozia­le­re Arbeits­welt zu gestal­ten. Ihre kon­kre­ten Ansät­ze und Schwer­punk­te unter­schei­den sich jedoch in Nuan­cen. Es bleibt abzu­war­ten, wie sich ihre Posi­tio­nen im Detail wei­ter­ent­wi­ckeln und wel­chen Ein­fluss sie auf die poli­ti­sche Debat­te rund um Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung neh­men wer­den.

Kon­kre­te For­de­run­gen der Par­tei­en zur Stär­kung der Mit­be­stim­mung

Die Par­tei­en ver­fol­gen unter­schied­li­che Ansät­ze, um die Mit­be­stim­mung im Betrieb zu stär­ken. Hier ein Über­blick über die kon­kre­ten For­de­run­gen eini­ger Par­tei­en:

  • SPD: Die SPD setzt sich für die Stär­kung der Tarif­bin­dung und die flä­chen­de­cken­de Ein­füh­rung von Tarif­ver­trä­gen ein. Sie for­dert außer­dem die Erleich­te­rung von Betriebs­rats­grün­dun­gen, ins­be­son­de­re in klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU). Zudem will die SPD die Mit­be­stim­mungs­rech­te der Arbeit­neh­mer bei der Gestal­tung der digi­ta­len Arbeits­welt aus­bau­en.

  • Grü­ne: Die Grü­nen for­dern eine Stär­kung der Mit­be­stim­mung bei öko­lo­gi­schen und sozia­len Fra­gen. Sie wol­len sicher­stel­len, dass Arbeit­neh­mer bei Ent­schei­dun­gen, die Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt oder die sozia­le Ver­ant­wor­tung des Unter­neh­mens haben, stär­ker betei­ligt wer­den. Die Grü­nen set­zen sich außer­dem für die För­de­rung von alter­na­ti­ven Unter­neh­mens­for­men wie Genos­sen­schaf­ten ein, die eine stär­ke­re Mit­be­stim­mung der Mit­ar­bei­ter ermög­li­chen.

  • Die Lin­ke: Die Lin­ke for­dert eine umfas­sen­de Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te auf alle Unter­neh­mens­be­rei­che. Sie will die Mög­lich­kei­ten der Betriebs­rä­te zur Ein­fluss­nah­me auf unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen erwei­tern und die Rech­te der Arbeit­neh­mer bei Umstruk­tu­rie­run­gen und Ratio­na­li­sie­run­gen stär­ken. Die Lin­ke setzt sich außer­dem für die Absen­kung der Schwel­len­wer­te für die Mit­be­stim­mung in Auf­sichts­rä­ten ein.

  • DGB: Der DGB beleuch­tet die For­de­run­gen zur Stär­kung der Mit­be­stim­mung im Betrieb im Kon­text der Bun­des­tags­wahl 2025. Bun­des­tags­wahl 2025: Mach dich stark mit uns! | DGB

Die kon­kre­ten Vor­schlä­ge der Par­tei­en rei­chen von der Erleich­te­rung von Betriebs­rats­grün­dun­gen über den Aus­bau der Mit­be­stim­mungs­rech­te bis hin zur För­de­rung der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Die Umset­zung die­ser For­de­run­gen hät­te weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrieb­li­che Pra­xis und die Gestal­tung der Arbeits­welt.

Kri­tik und Kon­tro­ver­sen rund um die Posi­tio­nen der Par­tei­en

Die unter­schied­li­chen Posi­tio­nen der Par­tei­en zu Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung sind nicht frei von Kri­tik und Kon­tro­ver­sen. Arbeit­ge­ber­ver­bän­de sehen bei­spiels­wei­se in einer Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te eine Gefahr für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men. Sie argu­men­tie­ren, dass eine zu star­ke Ein­fluss­nah­me der Arbeit­neh­mer auf unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen die Fle­xi­bi­li­tät und Inno­va­ti­ons­kraft der Unter­neh­men beein­träch­ti­gen könn­te.

Gewerk­schaf­ten hin­ge­gen kri­ti­sie­ren eine zu gerin­ge Unter­stüt­zung der Arbeit­neh­mer­rech­te durch eini­ge Par­tei­en. Sie for­dern eine stär­ke­re gesetz­li­che Ver­an­ke­rung der Mit­be­stim­mungs­rech­te und eine kon­se­quen­te­re Durch­set­zung der bestehen­den Rege­lun­gen. Die Gewerk­schaf­ten sehen im Betriebs­rat ein wich­ti­ges Instru­ment zur Durch­set­zung von Arbeit­neh­mer­inter­es­sen und zur Gestal­tung einer sozi­al gerech­ten Arbeits­welt.

Ein beson­de­rer Kri­tik­punkt ist die Posi­ti­on der AfD zu den Rech­ten von Arbeit­neh­mern und Beschäf­tig­ten. AfD: Der Feind der Beschäf­tig­ten | DGB Der DGB kri­ti­siert die AfD scharf für ihre ableh­nen­de Hal­tung gegen­über Betriebs­rä­ten und Gewerk­schaf­ten. Die AfD sieht in den Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen eine unnö­ti­ge Belas­tung für die Unter­neh­men und for­dert eine Ein­schrän­kung ihrer Rech­te. Die­se Posi­ti­on der AfD steht im kla­ren Wider­spruch zu den For­de­run­gen der ande­ren Par­tei­en und der Gewerk­schaf­ten.

Die Kon­tro­ver­sen rund um die Posi­tio­nen der Par­tei­en zu Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung zei­gen, dass es sich um ein poli­tisch hoch­bri­san­tes The­ma han­delt. Die unter­schied­li­chen Inter­es­sen von Arbeit­neh­mern, Arbeit­ge­bern und Par­tei­en füh­ren zu einer inten­si­ven Aus­ein­an­der­set­zung über die zukünf­ti­ge Gestal­tung der Arbeits­welt.

Aus­wir­kun­gen der Wahl­er­geb­nis­se auf Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung

Die Bun­des­tags­wahl 2025 wird einen ent­schei­den­den Ein­fluss auf die Zukunft von Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung in Deutsch­land haben. Je nach Wahl­er­geb­nis könn­ten unter­schied­li­che Sze­na­ri­en ein­tre­ten, die erheb­li­che Kon­se­quen­zen für Arbeit­neh­mer, Unter­neh­men und die gesam­te Wirt­schaft nach sich zie­hen.

Soll­te bei­spiels­wei­se eine Regie­rung aus CDU/CSU und FDP gebil­det wer­den, ist mit einer eher zurück­hal­ten­den Poli­tik in Bezug auf die Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te zu rech­nen. Mög­li­cher­wei­se wür­den bestehen­de Rege­lun­gen sogar gelo­ckert, um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men zu stär­ken. Dies könn­te zu einer Schwä­chung der Posi­ti­on der Betriebs­rä­te und einer Ein­schrän­kung ihrer Ein­fluss­mög­lich­kei­ten füh­ren.

Eine Regie­rung unter Füh­rung der SPD oder der Grü­nen wür­de hin­ge­gen vor­aus­sicht­lich eine Stär­kung der Mit­be­stim­mung anstre­ben. Denk­bar wären bei­spiels­wei­se Maß­nah­men zur Erleich­te­rung von Betriebs­rats­grün­dun­gen, zur Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te in wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten oder zur För­de­rung der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. Eine sol­che Poli­tik könn­te zu einer Stär­kung der Arbeit­neh­mer­rech­te und einer Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen füh­ren.

Auch das Abschnei­den klei­ne­rer Par­tei­en wie Die Lin­ke oder das BSW könn­te Ein­fluss auf die Ent­wick­lung von Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung haben. Soll­ten die­se Par­tei­en in Regie­rungs­ver­ant­wor­tung gelan­gen, wür­den sie sich vor­aus­sicht­lich für eine noch stär­ke­re Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te ein­set­zen.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen der Wahl­er­geb­nis­se von vie­len Fak­to­ren abhän­gen, dar­un­ter die kon­kre­te Zusam­men­set­zung der Regie­rungs­ko­ali­ti­on, die poli­ti­schen Mehr­heits­ver­hält­nis­se im Bun­des­tag und die gesell­schaft­li­che Stim­mungs­la­ge.

Fazit

Die Bun­des­tags­wahl 2025 ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung für die Zukunft von Betriebs­rat und Mit­be­stim­mung in Deutsch­land. Die Posi­tio­nen der Par­tei­en zu die­sen The­men sind viel­fäl­tig und teil­wei­se kon­tro­vers. Eine star­ke Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung ist jedoch uner­läss­lich für eine sozi­al gerech­te und wirt­schaft­lich erfolg­rei­che Gesell­schaft. Es gilt, die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen einer sich wan­deln­den Arbeits­welt zu erken­nen und gemein­sam Lösun­gen zu ent­wi­ckeln, die sowohl den Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer als auch den Bedürf­nis­sen der Unter­neh­men gerecht wer­den. Nur so kann eine zukunfts­fä­hi­ge Arbeits­welt gestal­tet wer­den, die von sozia­lem Zusam­men­halt, wirt­schaft­li­chem Erfolg und Inno­va­ti­on geprägt ist. Die zukünf­ti­ge Regie­rung steht vor der Auf­ga­be, einen kon­struk­ti­ven Dia­log zwi­schen Arbeit­neh­mern, Arbeit­ge­bern und Poli­tik zu för­dern, um die Mit­be­stim­mung im Betrieb zu stär­ken und die Arbeits­be­din­gun­gen nach­hal­tig zu ver­bes­sern.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len