CSRD: Die neue EU-Richt­li­nie zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung im Über­blick

CSRD: Die neue EU-Richt­li­nie zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung im Über­blick

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) revo­lu­tio­niert die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in der Euro­päi­schen Uni­on. Bis­he­ri­ge Berichts­pflich­ten wer­den erwei­tert und prä­zi­siert, was weit­rei­chen­de Fol­gen für Unter­neh­men hat. Die­ser Arti­kel bie­tet einen umfas­sen­den Über­blick über die CSRD, ihre Zie­le, den Anwen­dungs­be­reich und die wesent­li­chen Ände­run­gen im Ver­gleich zur bis­he­ri­gen Rechts­la­ge. Wir beleuch­ten die neu­en Anfor­de­run­gen, die betrof­fe­nen Unter­neh­men und die poten­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf die Wirt­schaft und Gesell­schaft. Die Fra­ge ist: Wie kön­nen Unter­neh­men sich opti­mal auf die neu­en Berichts­pflich­ten vor­be­rei­ten und die CSRD als Chan­ce für eine nach­hal­ti­ge­re Zukunft nut­zen?

Was ist die CSRD und war­um ist sie wich­tig?

Die CSRD, kurz für Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve, ist eine EU-Richt­li­nie, die dar­auf abzielt, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men zu ver­bes­sern und zu ver­ein­heit­li­chen. Sie ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der EU-Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie und soll dazu bei­tra­gen, die Zie­le des Euro­päi­schen Green Deals zu errei­chen.

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat die CSRD ein­ge­führt, um ver­schie­de­ne Pro­ble­me zu lösen. Ers­tens soll die Richt­li­nie die Trans­pa­renz erhö­hen, indem sie Unter­neh­men dazu ver­pflich­tet, detail­lier­te­re Infor­ma­tio­nen über ihre Aus­wir­kun­gen auf Umwelt und Gesell­schaft offen­zu­le­gen. Dies ermög­licht es Inves­to­ren, Kun­den, Zivil­ge­sell­schaft und ande­ren Stake­hol­dern, fun­dier­te­re Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Zwei­tens soll die CSRD die Ver­gleich­bar­keit der Nach­hal­tig­keits­be­rich­te ver­bes­sern, indem sie ein­heit­li­che Stan­dards für die Bericht­erstat­tung fest­legt. Dies erleich­tert es den Stake­hol­dern, die Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen ver­schie­de­ner Unter­neh­men zu ver­glei­chen. Drit­tens soll die CSRD das Ver­trau­en in die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung stär­ken, indem sie eine exter­ne Prü­fung der Berich­te vor­schreibt.

Die CSRD ist aus meh­re­ren Grün­den von Bedeu­tung. Sie trägt dazu bei, Kapi­tal in nach­hal­ti­ge Unter­neh­men und Pro­jek­te zu len­ken. Sie för­dert Inno­va­ti­on und Wett­be­werbs­fä­hig­keit im Bereich der Nach­hal­tig­keit. Und sie hilft Unter­neh­men, ihre Risi­ken und Chan­cen im Zusam­men­hang mit Nach­hal­tig­keit bes­ser zu ver­ste­hen und zu mana­gen. Letzt­end­lich soll die CSRD dazu bei­tra­gen, eine nach­hal­ti­ge­re und wider­stands­fä­hi­ge­re Wirt­schaft zu schaf­fen.

Anwen­dungs­be­reich: Wer ist betrof­fen?

Der Anwen­dungs­be­reich der CSRD ist deut­lich brei­ter gefasst als der ihrer Vor­gän­ger­richt­li­nie, der Non-Finan­cial Report­ing Direc­ti­ve (NFRD). Wäh­rend die NFRD nur für gro­ße, bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men von öffent­li­chem Inter­es­se galt, erstreckt sich die CSRD auf eine wesent­lich grö­ße­re Anzahl von Unter­neh­men.

Kon­kret sind fol­gen­de Unter­neh­men von der Berichts­pflicht betrof­fen:

  • Alle gro­ßen Unter­neh­men, unab­hän­gig davon, ob sie bör­sen­no­tiert sind oder nicht. Ein Unter­neh­men gilt als groß, wenn es min­des­tens zwei der fol­gen­den drei Kri­te­ri­en erfüllt:
    • Bilanz­sum­me von mehr als 25 Mil­lio­nen Euro
    • Umsatz­er­lö­se von mehr als 50 Mil­lio­nen Euro
    • Mehr als 250 Beschäf­tig­te
  • Bör­sen­no­tier­te KMU (klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men), mit Aus­nah­me von Kleinst­un­ter­neh­men. Für bör­sen­no­tier­te KMU gel­ten Über­gangs­fris­ten.
  • Nicht-EU-Unter­neh­men mit erheb­li­cher Geschäfts­tä­tig­keit in der EU. Dies gilt, wenn der Net­to­um­satz in der EU über 150 Mil­lio­nen Euro liegt und min­des­tens eine Toch­ter­ge­sell­schaft oder Zweig­nie­der­las­sung in der EU vor­han­den ist.

Die Berichts­pflicht gilt grund­sätz­lich für das Geschäfts­jahr 2024, wobei die ers­ten Berich­te im Jahr 2025 ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen. Für eini­ge Unter­neh­men gel­ten jedoch Über­gangs­fris­ten. So müs­sen bei­spiels­wei­se bör­sen­no­tier­te KMU erst ab dem Geschäfts­jahr 2026 (Bericht­erstat­tung im Jahr 2027) berich­ten.

Im Ver­gleich zur NFRD wer­den deut­lich mehr Unter­neh­men in die Pflicht genom­men. Dies soll sicher­stel­len, dass ein grö­ße­rer Teil der Wirt­schaft zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung bei­trägt und somit die Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen erhöht wird. Son­der­fäl­le kön­nen sich bei­spiels­wei­se durch bran­chen­spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen oder natio­na­le Aus­le­gun­gen erge­ben. Es ist daher rat­sam, sich früh­zei­tig mit den kon­kre­ten Anfor­de­run­gen aus­ein­an­der­zu­set­zen und gege­be­nen­falls recht­li­chen Rat ein­zu­ho­len.

CSRD FAQ – Infor­ma­ti­ons­pflicht über Nach­hal­tig­keits­aspek­te — WKO

Die neu­en Anfor­de­run­gen der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung

Die­ser Abschnitt wid­met sich den kon­kre­ten Anfor­de­run­gen der CSRD. Im Zen­trum ste­hen die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS), die detail­liert fest­le­gen, wel­che Infor­ma­tio­nen Unter­neh­men künf­tig offen­le­gen müs­sen. Die ESRS decken ein brei­tes Spek­trum an The­men ab, unter­teilt in die Berei­che Umwelt (Envi­ron­ment), Sozia­les (Social) und Unter­neh­mens­füh­rung (Gover­nan­ce), kurz ESG.

Im Bereich Umwelt müs­sen Unter­neh­men bei­spiels­wei­se über ihren Res­sour­cen­ver­brauch (Was­ser, Ener­gie, Roh­stof­fe), ihre Emis­sio­nen (Treib­haus­ga­se, Schad­stof­fe), ihre Aus­wir­kun­gen auf die bio­lo­gi­sche Viel­falt und ihre Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Umwelt­ver­schmut­zung berich­ten.

Im Bereich Sozia­les geht es um Arbeits­be­din­gun­gen, Men­schen­rech­te, Chan­cen­gleich­heit, Viel­falt und Inklu­si­on sowie die Bezie­hun­gen zu den Gemein­schaf­ten, in denen das Unter­neh­men tätig ist. Unter­neh­men müs­sen offen­le­gen, wie sie sicher­stel­len, dass ihre Mit­ar­bei­ter fair behan­delt wer­den, wie sie Men­schen­rechts­ri­si­ken in ihren Lie­fer­ket­ten mini­mie­ren und wie sie sich für das Wohl der loka­len Gemein­schaf­ten enga­gie­ren.

Im Bereich Gover­nan­ce müs­sen Unter­neh­men über ihre Unter­neh­mens­struk­tur, ihre Kon­troll­me­cha­nis­men, ihre Risi­ko­ma­nage­ment­pro­zes­se und ihre Maß­nah­men zur Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung berich­ten. Ein beson­de­rer Fokus liegt auf der Trans­pa­renz der Ent­schei­dungs­fin­dung und der Ver­ant­wort­lich­keit des Manage­ments.

Ein zen­tra­les Kon­zept der CSRD ist die dop­pel­te Wesent­lich­keit. Das bedeu­tet, dass Unter­neh­men nicht nur dar­über berich­ten müs­sen, wie sich Nach­hal­tig­keits­the­men auf ihr Geschäft aus­wir­ken (finan­zi­el­le Wesent­lich­keit), son­dern auch, wie sich ihre Geschäfts­tä­tig­keit auf Umwelt und Gesell­schaft aus­wirkt (Aus­wir­kungs­we­sent­lich­keit). Unter­neh­men müs­sen also sowohl die Risi­ken und Chan­cen, die sich aus Nach­hal­tig­keits­the­men erge­ben, als auch die posi­ti­ven und nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen ihrer Tätig­keit auf­zei­gen. Die dop­pel­te Wesent­lich­keit stellt sicher, dass Unter­neh­men ein umfas­sen­des Bild ihrer Nach­hal­tig­keits­leis­tung ver­mit­teln und nicht nur die Aspek­te her­vor­he­ben, die für sie finan­zi­ell rele­vant sind.

Umset­zung und Zeit­plan der CSRD

Die CSRD wird schritt­wei­se in natio­na­les Recht umge­setzt. Der Zeit­plan sieht vor, dass die ers­ten Unter­neh­men bereits ab dem Geschäfts­jahr 2024 nach den neu­en Stan­dards berich­ten müs­sen. Betrof­fen sind zunächst Unter­neh­men von öffent­li­chem Inter­es­se mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern, die bereits unter die NFRD fal­len.

Für ande­re Unter­neh­men gel­ten fol­gen­de Über­gangs­fris­ten:

  • Geschäfts­jahr 2025: Gro­ße Unter­neh­men, die der­zeit nicht unter die NFRD fal­len (d.h. die meis­ten gro­ßen AGs, KGaAs und GmbHs) (Bericht­erstat­tung im Jahr 2026).
  • Geschäfts­jahr 2026: Bör­sen­no­tier­te KMU (mit Aus­nah­me von Kleinst­un­ter­neh­men) (Bericht­erstat­tung im Jahr 2027). KMU kön­nen sich jedoch für eine Opt-out-Rege­lung ent­schei­den, d.h. sie kön­nen die Anwen­dung der CSRD bis zum Geschäfts­jahr 2028 auf­schie­ben. In die­sem Fall müs­sen sie jedoch in ihrem Jah­res­be­richt kurz erklä­ren, war­um sie die CSRD noch nicht anwen­den.
  • Geschäfts­jahr 2028: Dritt­lands­un­ter­neh­men mit bedeu­ten­der Geschäfts­tä­tig­keit in der EU (Bericht­erstat­tung im Jahr 2029).

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Umset­zungs­ter­mi­ne und Über­gangs­fris­ten von den natio­na­len Gesetz­ge­bern fest­ge­legt wer­den kön­nen. Unter­neh­men soll­ten sich daher früh­zei­tig mit den natio­na­len Vor­schrif­ten ver­traut machen und sich auf die neu­en Berichts­pflich­ten vor­be­rei­ten.

Neue Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung — DIHK — Die­ser Arti­kel der DIHK bie­tet einen Über­blick über die Umset­zung der CSRD und die damit ver­bun­de­nen Her­aus­for­de­run­gen für Unter­neh­men.

Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für Unter­neh­men

Die Umset­zung der CSRD stellt Unter­neh­men vor eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen. Eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen ist die Daten­er­he­bung. Unter­neh­men müs­sen eine Viel­zahl von Daten sam­meln und ana­ly­sie­ren, um die Anfor­de­run­gen der ESRS zu erfül­len. Dies erfor­dert oft erheb­li­che Inves­ti­tio­nen in neue IT-Sys­te­me und Schu­lun­gen der Mit­ar­bei­ter. Eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung ist die Inte­gra­ti­on der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in die bestehen­den Geschäfts­pro­zes­se. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass Nach­hal­tig­keits­the­men bei allen wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen berück­sich­tigt wer­den.

Trotz der Her­aus­for­de­run­gen bie­tet die CSRD auch eine Rei­he von Chan­cen. Eine ver­bes­ser­te Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung kann Unter­neh­men hel­fen, Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen und zu mini­mie­ren. Unter­neh­men, die ihre Umwelt­aus­wir­kun­gen und sozia­len Risi­ken ken­nen, kön­nen geziel­te Maß­nah­men ergrei­fen, um die­se zu redu­zie­ren. Dar­über hin­aus kann eine trans­pa­ren­te Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung die Repu­ta­ti­on des Unter­neh­mens ver­bes­sern und das Ver­trau­en von Inves­to­ren, Kun­den und Mit­ar­bei­tern stär­ken. Unter­neh­men, die sich aktiv für Nach­hal­tig­keit enga­gie­ren, sind oft attrak­ti­ver für Talen­te und haben einen bes­se­ren Zugang zu Kapi­tal.

Die CSRD kann auch dazu bei­tra­gen, Inno­va­tio­nen zu för­dern. Unter­neh­men, die sich mit den Anfor­de­run­gen der ESRS aus­ein­an­der­set­zen, wer­den oft auf neue Geschäfts­mo­del­le und Tech­no­lo­gien auf­merk­sam, die ihnen hel­fen, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung zu ver­bes­sern. Eine ver­bes­ser­te Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung kann auch dazu bei­tra­gen, die Effi­zi­enz zu stei­gern und Kos­ten zu sen­ken. Unter­neh­men, die ihren Res­sour­cen­ver­brauch redu­zie­ren und ihre Abfall­wirt­schaft opti­mie­ren, kön­nen ihre Betriebs­kos­ten sen­ken und ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit ver­bes­sern.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len