Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) revolutioniert die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union. Bisherige Berichtspflichten werden erweitert und präzisiert, was weitreichende Folgen für Unternehmen hat. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die CSRD, ihre Ziele, den Anwendungsbereich und die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Wir beleuchten die neuen Anforderungen, die betroffenen Unternehmen und die potenziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft. Die Frage ist: Wie können Unternehmen sich optimal auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten und die CSRD als Chance für eine nachhaltigere Zukunft nutzen?
Was ist die CSRD und warum ist sie wichtig?
Die CSRD, kurz für Corporate Sustainability Reporting Directive, ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und zu vereinheitlichen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und soll dazu beitragen, die Ziele des Europäischen Green Deals zu erreichen.
Die Europäische Kommission hat die CSRD eingeführt, um verschiedene Probleme zu lösen. Erstens soll die Richtlinie die Transparenz erhöhen, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, detailliertere Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft offenzulegen. Dies ermöglicht es Investoren, Kunden, Zivilgesellschaft und anderen Stakeholdern, fundiertere Entscheidungen zu treffen. Zweitens soll die CSRD die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte verbessern, indem sie einheitliche Standards für die Berichterstattung festlegt. Dies erleichtert es den Stakeholdern, die Nachhaltigkeitsleistungen verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Drittens soll die CSRD das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung stärken, indem sie eine externe Prüfung der Berichte vorschreibt.
Die CSRD ist aus mehreren Gründen von Bedeutung. Sie trägt dazu bei, Kapital in nachhaltige Unternehmen und Projekte zu lenken. Sie fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Nachhaltigkeit. Und sie hilft Unternehmen, ihre Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit besser zu verstehen und zu managen. Letztendlich soll die CSRD dazu beitragen, eine nachhaltigere und widerstandsfähigere Wirtschaft zu schaffen.
Anwendungsbereich: Wer ist betroffen?
Der Anwendungsbereich der CSRD ist deutlich breiter gefasst als der ihrer Vorgängerrichtlinie, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Während die NFRD nur für große, börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse galt, erstreckt sich die CSRD auf eine wesentlich größere Anzahl von Unternehmen.
Konkret sind folgende Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen:
- Alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Ein Unternehmen gilt als groß, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:
- Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
- Umsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro
- Mehr als 250 Beschäftigte
- Börsennotierte KMU (kleine und mittlere Unternehmen), mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Für börsennotierte KMU gelten Übergangsfristen.
- Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU. Dies gilt, wenn der Nettoumsatz in der EU über 150 Millionen Euro liegt und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU vorhanden ist.
Die Berichtspflicht gilt grundsätzlich für das Geschäftsjahr 2024, wobei die ersten Berichte im Jahr 2025 veröffentlicht werden müssen. Für einige Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen. So müssen beispielsweise börsennotierte KMU erst ab dem Geschäftsjahr 2026 (Berichterstattung im Jahr 2027) berichten.
Im Vergleich zur NFRD werden deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht genommen. Dies soll sicherstellen, dass ein größerer Teil der Wirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beiträgt und somit die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen erhöht wird. Sonderfälle können sich beispielsweise durch branchenspezifische Regelungen oder nationale Auslegungen ergeben. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den konkreten Anforderungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
CSRD FAQ – Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte — WKO
Die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dieser Abschnitt widmet sich den konkreten Anforderungen der CSRD. Im Zentrum stehen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die detailliert festlegen, welche Informationen Unternehmen künftig offenlegen müssen. Die ESRS decken ein breites Spektrum an Themen ab, unterteilt in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG.
Im Bereich Umwelt müssen Unternehmen beispielsweise über ihren Ressourcenverbrauch (Wasser, Energie, Rohstoffe), ihre Emissionen (Treibhausgase, Schadstoffe), ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung berichten.
Im Bereich Soziales geht es um Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion sowie die Beziehungen zu den Gemeinschaften, in denen das Unternehmen tätig ist. Unternehmen müssen offenlegen, wie sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter fair behandelt werden, wie sie Menschenrechtsrisiken in ihren Lieferketten minimieren und wie sie sich für das Wohl der lokalen Gemeinschaften engagieren.
Im Bereich Governance müssen Unternehmen über ihre Unternehmensstruktur, ihre Kontrollmechanismen, ihre Risikomanagementprozesse und ihre Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung berichten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Transparenz der Entscheidungsfindung und der Verantwortlichkeit des Managements.
Ein zentrales Konzept der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur darüber berichten müssen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken (finanzielle Wesentlichkeit), sondern auch, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt (Auswirkungswesentlichkeit). Unternehmen müssen also sowohl die Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen ergeben, als auch die positiven und negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit aufzeigen. Die doppelte Wesentlichkeit stellt sicher, dass Unternehmen ein umfassendes Bild ihrer Nachhaltigkeitsleistung vermitteln und nicht nur die Aspekte hervorheben, die für sie finanziell relevant sind.
Umsetzung und Zeitplan der CSRD
Die CSRD wird schrittweise in nationales Recht umgesetzt. Der Zeitplan sieht vor, dass die ersten Unternehmen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Standards berichten müssen. Betroffen sind zunächst Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits unter die NFRD fallen.
Für andere Unternehmen gelten folgende Übergangsfristen:
- Geschäftsjahr 2025: Große Unternehmen, die derzeit nicht unter die NFRD fallen (d.h. die meisten großen AGs, KGaAs und GmbHs) (Berichterstattung im Jahr 2026).
- Geschäftsjahr 2026: Börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) (Berichterstattung im Jahr 2027). KMU können sich jedoch für eine Opt-out-Regelung entscheiden, d.h. sie können die Anwendung der CSRD bis zum Geschäftsjahr 2028 aufschieben. In diesem Fall müssen sie jedoch in ihrem Jahresbericht kurz erklären, warum sie die CSRD noch nicht anwenden.
- Geschäftsjahr 2028: Drittlandsunternehmen mit bedeutender Geschäftstätigkeit in der EU (Berichterstattung im Jahr 2029).
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Umsetzungstermine und Übergangsfristen von den nationalen Gesetzgebern festgelegt werden können. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den nationalen Vorschriften vertraut machen und sich auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten.
Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung — DIHK — Dieser Artikel der DIHK bietet einen Überblick über die Umsetzung der CSRD und die damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen.
Herausforderungen und Chancen für Unternehmen
Die Umsetzung der CSRD stellt Unternehmen vor eine Reihe von Herausforderungen. Eine der größten Herausforderungen ist die Datenerhebung. Unternehmen müssen eine Vielzahl von Daten sammeln und analysieren, um die Anforderungen der ESRS zu erfüllen. Dies erfordert oft erhebliche Investitionen in neue IT-Systeme und Schulungen der Mitarbeiter. Eine weitere Herausforderung ist die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die bestehenden Geschäftsprozesse. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsthemen bei allen wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Trotz der Herausforderungen bietet die CSRD auch eine Reihe von Chancen. Eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung kann Unternehmen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen und sozialen Risiken kennen, können gezielte Maßnahmen ergreifen, um diese zu reduzieren. Darüber hinaus kann eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung die Reputation des Unternehmens verbessern und das Vertrauen von Investoren, Kunden und Mitarbeitern stärken. Unternehmen, die sich aktiv für Nachhaltigkeit engagieren, sind oft attraktiver für Talente und haben einen besseren Zugang zu Kapital.
Die CSRD kann auch dazu beitragen, Innovationen zu fördern. Unternehmen, die sich mit den Anforderungen der ESRS auseinandersetzen, werden oft auf neue Geschäftsmodelle und Technologien aufmerksam, die ihnen helfen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung kann auch dazu beitragen, die Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Unternehmen, die ihren Ressourcenverbrauch reduzieren und ihre Abfallwirtschaft optimieren, können ihre Betriebskosten senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Weiterführende Quellen
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) — CSR in Deutschland — Diese Quelle bietet einen allgemeinen Überblick über die CSRD und ihre Bedeutung für Unternehmen.
- CSRD FAQ – Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte — WKO — Diese Quelle bietet einen umfassenden Überblick über die CSRD und beantwortet häufig gestellte Fragen zur Informationspflicht.
- Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung — DIHK — Dieser Artikel der DIHK bietet einen Überblick über die Umsetzung der CSRD und die damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen.
- CSRD: Die neue EU-Richtlinie und die Kennzahlen Scope 1 2 3 — Green Vision Solutions — Dieser Artikel bietet einen Überblick über die CSRD und die Kennzahlen Scope 1, 2 und 3 im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.