school cone, sugar bag, back to school

Ein­schu­lungs­fo­tos im Wan­del: Von der Tra­di­ti­on zur DSGVO-Her­aus­for­de­rung

·

·

, ,

In der Ver­gan­gen­heit waren Ein­schu­lungs­fo­tos eine unpro­ble­ma­ti­sche und weit ver­brei­te­te Tra­di­ti­on. Die stol­zen Eltern hiel­ten den wich­ti­gen Moment der Ein­schu­lung ihrer Kin­der fest und teil­ten die Bil­der oft mit der Fami­lie und Freun­den. Doch mit der Ein­füh­rung der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) hat sich die­se Pra­xis erheb­lich ver­än­dert. Die recht­li­chen Anfor­de­run­gen sind gestie­gen, und vie­le Eltern und Schu­len sind nun unsi­cher, wie sie mit dem Foto­gra­fie­ren bei Ein­schu­lun­gen umge­hen sol­len.

His­to­ri­scher Hin­ter­grund der Ein­schu­lungs­fo­tos

Die Tra­di­ti­on der Ein­schu­lungs­fo­tos reicht weit zurück. Schon seit Gene­ra­tio­nen ist es üblich, den ers­ten Schul­tag eines Kin­des mit Fotos zu doku­men­tie­ren. Die­se Bil­der sind oft wert­vol­le Erin­ne­run­gen und wer­den ger­ne in Fami­li­en­al­ben auf­be­wahrt. Sie sym­bo­li­sie­ren einen wich­ti­gen Mei­len­stein im Leben eines Kin­des und mar­kie­ren den Beginn eines neu­en Lebens­ab­schnitts. His­to­risch gese­hen, gab es kaum Beden­ken bezüg­lich des Daten­schut­zes, und die Fotos wur­den beden­ken­los auf­ge­nom­men und ver­brei­tet.

Aber die Zei­ten ändern sich, und mit der zuneh­men­den Digi­ta­li­sie­rung und den sozia­len Medi­en sind Daten­schutz­be­den­ken in den Vor­der­grund gerückt. Die Ein­füh­rung der DSGVO im Jahr 2018 hat den Umgang mit per­sön­li­chen Daten, ein­schließ­lich Fotos, erheb­lich ver­schärft. (Quel­le: Hei­se Online)

Ein­füh­rung der DSGVO und ihre Aus­wir­kun­gen auf Ein­schu­lungs­fo­tos

Die DSGVO, die im Mai 2018 in Kraft trat, hat umfas­sen­de Regeln für den Schutz per­sön­li­cher Daten ein­ge­führt. Die­se Ver­ord­nung betrifft nicht nur Unter­neh­men, son­dern auch Pri­vat­per­so­nen und Schu­len. Fotos, die Per­so­nen iden­ti­fi­zier­bar machen, fal­len unter den Schutz der DSGVO, was bedeu­tet, dass für die Auf­nah­me und Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der stren­ge Regeln gel­ten.

Ein­schu­lungs­fo­tos, die frü­her ohne Beden­ken gemacht und geteilt wur­den, erfor­dern nun eine sorg­fäl­ti­ge Über­prü­fung. Schu­len müs­sen sicher­stel­len, dass sie die Ein­wil­li­gung der Eltern haben, bevor sie Fotos von Schü­lern machen. Zudem müs­sen sie sicher­stel­len, dass die Fotos sicher auf­be­wahrt wer­den und nicht unbe­fugt wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Die­se neu­en Anfor­de­run­gen haben vie­le Schu­len dazu ver­an­lasst, ihre Richt­li­ni­en zum Foto­gra­fie­ren bei Schul­ver­an­stal­tun­gen zu über­ar­bei­ten. (Quel­le: MSN Nach­rich­ten)

Recht­li­che Anfor­de­run­gen und Ein­wil­li­gun­gen

Die DSGVO schreibt vor, dass jede Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten — und dazu zäh­len auch Fotos — einer recht­li­chen Grund­la­ge bedarf. Im Fall von Ein­schu­lungs­fo­tos ist dies in der Regel die Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­so­nen, also der Eltern. Die­se Ein­wil­li­gung muss frei­wil­lig, infor­miert und unmiss­ver­ständ­lich sein, und die Eltern müs­sen die Mög­lich­keit haben, die­se Ein­wil­li­gung jeder­zeit zu wider­ru­fen.

Dar­über hin­aus müs­sen Schu­len und Foto­gra­fen sicher­stel­len, dass sie die Fotos nur zu den ange­ge­be­nen Zwe­cken ver­wen­den und dass sie die Daten sicher auf­be­wah­ren. Dies bedeu­tet, dass sie geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men tref­fen müs­sen, um die Daten vor unbe­fug­tem Zugriff zu schüt­zen. (Quel­le: WEB.DE)

Prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen und Emp­feh­lun­gen für Eltern

Für Eltern bedeu­tet dies, dass sie bei der Ein­schu­lung ihres Kin­des beson­ders auf den Daten­schutz ach­ten müs­sen. Es ist wich­tig, sich im Vor­feld über die Richt­li­ni­en der Schu­le zu infor­mie­ren und sicher­zu­stel­len, dass sie ihre Ein­wil­li­gung nur dann geben, wenn sie voll­stän­dig über die Ver­wen­dung der Fotos infor­miert sind. Eltern soll­ten auch dar­auf ach­ten, dass sie die Ein­wil­li­gung jeder­zeit wider­ru­fen kön­nen, falls sie ihre Mei­nung ändern.

Prak­ti­sche Tipps umfas­sen das Ein­ho­len schrift­li­cher Ein­wil­li­gun­gen und das Ver­mei­den der Ver­öf­fent­li­chung von Fotos in sozia­len Medi­en, sofern kei­ne aus­drück­li­che Erlaub­nis vor­liegt. Dar­über hin­aus soll­ten Eltern und Schu­len gemein­sam dar­an arbei­ten, kla­re und ver­ständ­li­che Richt­li­ni­en für das Foto­gra­fie­ren bei Schul­ver­an­stal­tun­gen zu erstel­len. (Quel­le: Ech­te Mamas)

Fazit und Aus­blick

Die DSGVO hat den Umgang mit Ein­schu­lungs­fo­tos erheb­lich ver­än­dert. Wäh­rend die­se Tra­di­ti­on wei­ter­hin bestehen bleibt, erfor­dert sie nun eine sorg­fäl­ti­ge Beach­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Schu­len und Eltern müs­sen zusam­men­ar­bei­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die Fotos sicher und im Ein­klang mit den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen auf­ge­nom­men und ver­wen­det wer­den.

In Zukunft wird es wahr­schein­lich wei­te­re Ent­wick­lun­gen im Bereich des Daten­schut­zes geben, die den Umgang mit per­sön­li­chen Daten noch wei­ter regeln. Es ist daher wich­tig, stets über die aktu­el­len recht­li­chen Bestim­mun­gen infor­miert zu sein und die­se in der Pra­xis umzu­set­zen. (Quel­le: Hei­se Online)

Han­delt ver­ant­wor­tungs­voll und infor­miert euch über die aktu­el­len Daten­schutz­be­stim­mun­gen, um sicher­zu­stel­len, dass ihr die beson­de­ren Momen­te eurer Kin­der sicher und recht­lich ein­wand­frei fest­hal­ten könnt.


Schreibe einen Kommentar